Plauen: "Der III. Weg"-Versammlung darf heute unter Auflagen stattfinden

versammlung Teilnehmerzahl auf 125 beschränkt

Plauen. 

Plauen. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat heute Nacht der Beschwerde des "Landesverbands Sachsen - Der III. Weg" gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 30. April, mit dem dieses den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen das Versammlungsverbot des Landkreises Vogtlandkreis für die am 1. Mai in Plauen angemeldete Versammlung abgelehnt hat, teilweise stattgegeben.

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht ist der vom Verwaltungsgericht bestätigten Gefährdungsprognose des Antragsgegners nicht gefolgt. Es fehlten belastbare Feststellungen für die Annahme in der Verbotsverfügung, dass der Landesvorsitzende des Veranstalters keine Gewähr für die Beachtung der Corona-Schutzmaßnahmen biete und er unzuverlässig sei. Der Antragsgegner ist in der Beschwerdeerwiderung dem Vortrag des Antragstellers nicht entgegengetreten, dass es bei den von seinem Landesvorsitzenden bis dahin und seither geleiteten Demonstrationen in Plauen keine Vorkommnisse gegeben habe. Die Prognose des Verwaltungsgerichts, es sei mit einer Teilnehmerzahl im oberen dreistelligen Bereich zu rechnen, sei nicht gerechtfertigt. Denn der Antragsteller habe ausdrücklich bestätigt, dass er keine überregionale Werbung betrieben habe. Der Gefährdungslage könne deshalb mit einer Begrenzung der Teilnehmer auf Personen, die im Vogtlandkreis wohnen, der Teilnehmeranzahl auf maximal 125 und weiteren Auflagen entgegengewirkt werden.



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