Kinderschutzbund fordert: Kinderrechte ins Grundgesetz

Kindertag Am 1. Juni geht es nicht nur um Spiel und Spaß

Plauen. 

 

Spiel und Spaß am Kindertag! Der internationale Kindertag am 1. Juni wird vielerorts mit verschiedenen Veranstaltungen und Angeboten für Kinder und Jugendliche gefeiert. Doch die Kinderrechte gehören dazu. Der 1. Juni ist nämlich auch ein Tag für die Achtung und Würdigung der Kinder. Michaela Zimmermann vom DKSB in Plauen schreibt dazu: "Als Kinderschutzbund machen wir darauf aufmerksam, dass Kinder eigene Rechte besitzen und diese endlich im Grundgesetz verankert werden müssen." Andreas Färber ist der Vorsitzende vom Deutschen Kinderschutzbund, Ortsverband Plauen e.V.: "Indem wir die Kinderrechte im Grundgesetz festschreiben, stärken wir die Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen", fügt er hinzu.

Mehr Rechte für Kinder

Politik und Verwaltung müssten dann bei allen Entscheidungen, die Kinder und Jugendliche betreffen, prüfen, ob deren Interessen ausreichend berücksichtigt wurden und ihre Rechte gewahrt sind. Der Kinderschutzbund hat es sich zum Ziel gesetzt, mit vielfältigen Aktionen die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen stärker bekannt zu machen und zu fördern. "Wir sprechen uns deshalb auch für eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre aus", so Andreas Färber.

Seit 1925 gibt's den Kindertag

Hintergrund: Der Kindertag entstand nach der Unterzeichnung der Genfer Erklärung für das Wohlergehen der Kinder durch 54 Staaten im August 1925. Diese Erklärung gab den Anlass, einen speziellen Tag für die Achtung und Würdigung der Kinder einzurichten. Seit 1950 wurde in der DDR am 1. Juni der Kindertag gefeiert, in der alten Bundesrepublik seit 1954 am 20. September, da an diesem Tag die Erklärung der Rechte des Kindes der Vereinten Nationen in Kraft trat.

 

 



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