Täglich kommen Anfragen von Unternehmen zur Thematik Berufsausbildung bei Sina Krieger an. Die Geschäftsführerin der IHK Regionalkammer in Plauen berichtet: "Hierbei spiegelt sich für uns eine klare Botschaft aus den Unternehmen wider. Sie möchten ihre Auszubildenden unbedingt behalten, brauchen dafür aber dringend finanzielle Unterstützung". Deshalb geht es vor allem um Fragen zur Freistellung in Kurzarbeit beziehungsweise auch um die Möglichkeit zur Beantragung von Kurzarbeitergeld. Der Gesetzgeber sieht die Situation wie folgt: Auszubildenden gegenüber kann in der Regel keine Kurzarbeit angeordnet werden. Der Ausbildungsbetrieb ist dazu verpflichtet, alle Mittel auszuschöpfen, um die Ausbildung weiter zu gewährleisten. Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann Kurzarbeit auch für Auszubildende in Frage kommen. "Dies ist natürlich in der aktuellen Situation bereits häufig der Fall", betont Sina Krieger.
Förderlücke soll geschlossen werden
"Wenn die Beschäftigung im Unternehmen eingestellt ist, sind davon natürlich auch die Azubis betroffen". Für die Unternehmen kommt noch hinzu, dass Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz einen Anspruch auf Fortzahlung der Ausbildungsvergütung für bis zu sechs Wochen in voller Höhe haben. Damit haben Azubis für diese Zeit keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Dies belastet die ausbildenden Unternehmen natürlich zusätzlich und erklärt die Forderung nach finanzieller Unterstützung. Die Regionalkammer in Plauen teilt mit: "Deshalb fordert die IHK seit Beginn der Krise vehement von Bundes- und Landesregierung eine Ausweiterung der Fördermöglichkeiten für Ausbildungsverhältnisse analog der Kurzarbeiterregelung der Bundesagentur für Arbeit." Das Wirtschaftsministerium hat in Abstimmung mit der sächsischen Industrie- und Handelskammer und den Handwerkskammern eine Richtlinie erarbeitet, um für Unternehmen in der aktuellen Krise bereits ab dem ersten Tag einen Zuschuss für Ausbildungsvergütung einzuführen und damit die Förderlücke zu kompensieren.
Alles tun, damit auch der Nachwuchs weiterkommt
Nun ist das sächsische Kabinett gefragt, die Richtlinie so schnell wie möglich zu beschließen. "Wir haben bereits mit dem Zuschuss ab April gerechnet. Leider gibt es bis heute noch keinen Kabinettsbeschluss. Wir warten jeden Tag darauf, um unsere Unternehmen wieder ein Puzzelstück für die finanzielle Entlastung aufzeigen zu können" bekräftig die Geschäftsführerin der IHK in Plauen. Sina Krieger bittet aber alle Ausbildungsbetriebe, ihr bisher gezeigtes Engagement für die Ausbildung fortzusetzen und somit den Azubis alle Chancen zur Weiterführung ihrer Ausbildung zu geben. IHK-Ansprechpartner im Fachbereich ist Siegmar Degenkolb, Referatsleiter Bildung (Telefon 03741-2143400).
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