"Blamabel für den Staat": Neue EU-Verordnung für Düngeprodukte, aber Umsetzung unmöglich

Düngeprodukteproduzenten Bewertungsstellen gibt es noch gar nicht

Oelsnitz. 

Oelsnitz. Andreas Heinz vertritt seit 1991 das Obere Vogtland im sächsischen Landtag. Als Sachpolitiker macht sich der 62-Jährige im ländlichen Raum besonders für die Landwirtschaftsbetriebe stark. Diesmal meldete sich der CDU-Abgeordnete zum Thema EU-Düngeprodukte-Verordnung (EU) 2019/1009. Das neue Gesetz ist am 16. Juli in Kraft getreten. Die neue Verordnung löst die bisherige Düngemittel-VO Nr. 2003/2003 ab.

 

Produzenten müssen Konformitätsbewertung durchführen lassen

Demnach ist es Düngeprodukteproduzenten ab sofort vorgeschrieben, für jedes ihrer Produkte eine Konformitätsbewertung erstellen zu lassen. Derzeit steht Deutschland jedoch vor organisatorischen Herausforderungen, um die Umsetzung der Richtlinie auch für deutsche Produzenten umzusetzen.

 

Anfrage beim Ministerium bringt kuriose Antwort

Andreas Heinz schreibt: "Entsprechende Bewertungsstellen gibt es noch gar nicht. Auf meine Anfrage beim Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft hin, erhielt ich zur Antwort, dass die Betroffenen aktuell noch nicht sanktioniert werden, wenn unbewertete Düngeprodukte in Verkehr gebracht werden. Blamabel für den Staat, welcher nicht in der Lage ist, seine Regelungen organisatorisch umzusetzen. Höchste Zeit mit Bürokratieabbau zu beginnen", findet Andreas Heinz, der am Thema dran bleiben will.

 



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