Auerbach. Aufgrund der nun geltenden sächsischen Corona-Notfall-Verordnung und der der 3G-Regelung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), ergeben sich unweigerlich Fragen vieler Bürgerinnen und Bürger. Vor allem Eltern, die auf eine funktionierende Schülerbeförderung angewiesen sind, melden sich immer häufiger. Dies nimmt Michael Barth, Geschäftsführer des Zweckverbandes ÖPNV Vogtland (ZVV), zum Anlass, um auf die aktuellen Bestimmungen im Vogtland aufmerksam zu machen: "Wir möchten den öffentlichen Personennahverkehr im Vogtland ohne Einschränkungen des Linien- und Schülernetzes anbieten. Die Mobilität aller Nutzer und vor allem systemrelevanter Berufsgruppen sowie der Schüler wollen wir weiter gewährleisten. Entsprechend dessen wird es aktuell keine Änderung im Fahrplan geben", teilt Michael Barth mit.
Maskenpflicht gilt weiterhin
Mit den aktuellen Regularien des Freistaates gilt weiterhin beim Aufenthalt an Haltestellen und während der Beförderung die Maskenpflicht (FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske). Hiervon ausgenommen ist die Schülerbeförderung, da hier nur die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes gilt. Zugleich sind die Fahrgäste angehalten an den Haltestellen sowie in den Fahrzeugen die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Zur 3G-Regelung in öffentlichen Verkehrsmitteln: Mitfahren darf, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Ausgenommen von der Regelung sind kleine Kinder sowie Schüler, da diese regelmäßig in den Schulen getestet werden. ZVV-Geschäftsführer Michael Barth: "Die Bestrebung mittels 3G den steigenden Inzidenzen entgegenzuwirken ist richtig, jedoch ist die Regelung im öffentlichen Personennahverkehr schwer umsetzbar. Zumal auch Studien zeigen, dass es nachweislich kein erhöhtes Infektionsrisiko in Bussen und Bahnen gibt. Zugleich besteht eine Beförderungspflicht, die nicht ohne weiteres ausgesetzt werden kann", so ZVV-Geschäftsführer Michael Barth.
Temporäre Schließung der Servicecenter wegen Corona-Notfall-Verordnung
Ebenfalls aufgrund der geltenden sächsischen Corona-Notfall-Verordnung dürfen nur noch Geschäfte der Grundversorgung uneingeschränkt geöffnet bleiben, weshalb die Informations- und Servicecenter des Verkehrsverbundes Vogtland (VVV) in Auerbach und Plauen bis voraussichtlich 12. Dezember 2021 geschlossen bleiben müssen. Neben der Fahrplanauskunft über die VVV mobil App und die Webseite können sich Kunden mit ihren Anliegen an das Servicetelefon unter der Rufnummer 03744-19449 wenden (Montag - Freitag von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr; Samstag/Sonntag/Feiertag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr). Weitere Informationen und Fahrpläne erhalten unter der Internetadresse www.vogtlandauskunft.de oder bei der Tourismus- und Verkehrszentrale Vogtland (TVZ), Servicetelefon 03744-19449. Konkrete Auskünfte zur Schülerbeförderung erfolgen unter 03744-8302199 oder per E-Mail an schuelerbefoerderung@vvvogtland.de Zu erreichen sind die Mitarbeiter der Schülerbeförderung Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr. Anfragen können schriftlich oder telefonisch gestellt werden.
Informationen der Plauener Straßenbahn
Die Plauener Straßenbahn GmbH hat folgende Information zur Schließung des PSB-Service am Tunnel für den Kundenverkehr bekanntgegeben: "Aus aktuellem Anlass werden wir unseren PSB
für den Kundenverkehr schließen. Für Fragen oder Auskünfte sind wir Montag bis Freitag telefonisch zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr unter der Rufnummer 03741-299445 beziehungsweise per E-Mail (service@strassenbahn-plauen.de) zu erreichen. Wir bitten alle unsere Kunden um Verständnis", schreibt Geschäftsführer Karsten Treiber. Auch in der Straßenbahn und deren Buslinien kommt ab jetzt die 3G-Regelung in den Straßenbahnen und Bussen zur Anwendung. "Wir weisen darauf hin, dass nach dem geänderten Bundesinfektionsschutzgesetz ab Mittwoch, dem 24. November 2021, in unseren Straßenbahnen und Bussen die 3G-Regelung gilt", schreibt Verkehrsleiter Martin Strehlau. Die Fahrgäste müssen demnach die entsprechenden Nachweise bei einer Kontrolle vorzuzeigen. Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis 6 Jahren sind von der 3G-Nachweispflicht ausgenommen.
erschienen am 24.11.2021