Eine Winterlandschaft, durch die eine Straße führt, hat ihren Reiz. Natürlich liegt der Blick bei aller umgebenden Schönheit immer auf dem Verkehrsgeschehen – doch was ist, wenn Verkehrsschilder schneebedeckt sind?
Grundsätzlich gilt: Verkehrszeichen müssen laut ADAC stets so aufgestellt sein, dass sie auf den ersten Blick erkennbar sind – auch während des Vorbeifahrens. Ist ein Zeichen nur leicht verschneit, aber klar erkennbar, bleibt es gültig.
Manche Schilder bleiben schon anhand ihrer Form klar ersichtlich. Das Stoppschild ist ein Beispiel dafür. Dessen Form – achteckig – ist auch bei Schnee problemlos wahrnehmbar.
Tempo 70 oder Tempo 100 - Schilder erraten schwer gemacht
Schwieriger wird es bei Schildern, deren Bedeutung nicht allein an der Form zu erkennen ist. Dazu zählen etwa dreieckige Gefahrenhinweise oder runde Verbotszeichen - so auch zum jeweiligen Tempolimit. Sind diese stark verschneit, könne von Autofahrern nicht erwartet werden, dass sie die Schilder noch klar deuten und befolgen können, so der ADAC.
Eine Ausnahme gilt für Ortskundige, die manche Strecken regelmäßig fahren. Der Verkehrsclub nennt ein Beispiel: Wer auf seinem Weg zur Arbeit geblitzt wird, kann sich als Entschuldigung für das Tempovergehen nicht darauf berufen, dass das entsprechende Schild zugeschneit gewesen war.
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