Die wichtigste Unfallregel lautet, entstandene Schäden einzudämmen und Folgeschäden zu vermeiden. Deshalb ist die Absicherung der Unfallstelle genauso wichtig, wie die richtige Eigen- und Fremdhilfe. Was genau ist zu tun?

Ganze 97.043 Mal kam es 2022 in Sachsen zu Verkehrsunfällen. Das sind 265 Unfälle täglich, 11 pro Stunde, ein Unfall alle fünfeinhalb Minuten. Bei 13.144 dieser Vorfälle kamen Menschen zu Schaden. 3.568 wurden schwerverletzt, 118 starben.

Dass es nicht mehr waren, liegt auch am richtigen und schnellen Handeln von Menschen, die nicht zögerten und die richtigen Maßnahmen ergriffen haben - egal wie groß der Schock in dem Moment vielleicht war. Da es zudem eine explizite Pflicht zur Hilfeleistung gibt (§ 323c StGB) zeigen wir euch hier, was bei einem Unfall im Straßenverkehr zu tun ist - egal ob Ihr Beteiligte oder Außenstehende seid.

Die wichtigsten allgemeingültigen Regeln

Jeder Unfall ist anders. Dennoch gibt es einige Universalregeln:

  1. Einen Unfall nicht ignorieren: Registriert ihr einen Unfall, solltet ihr euch immer vergewissern, ob ihr helfen oder jemanden verständigen könnt, sofern nicht schon andere Helfer oder Rettungsdienste vor Ort sind.
  2. Als Zeuge zur Aufklärung beitragen: Wenn ihr einen Unfallhergang mindestens teilweise mitbekommen habt, solltet ihr stehenbleiben oder euch bei der Polizei melden. Eure Aussage könnte zur Klärung des Vorfalls wichtig sein. Dafür könnt ihr euch bei einer der sächsischen Polizeiwachen melden. Der Notruf 110 ist hier nicht die richtige Nummer.
  3. Erste Hilfe ist eine Universalpflicht. Unwissenheit ist keine Ausrede - und niemand wird für falsche Ersthilfe belangt. Wer jedoch untätig bleibt und im Ernstfall nicht hilft, kann mit einer Strafe rechnen.
  4. Prioritäten beim Helfen: Ohne Ausnahme gilt hier die Reihenfolge Menschenleben vor Tierleben vor Sachwerten.
  5. Eigensicherung hat immer oberste Priorität. Daher muss die Absicherung der Unfallstelle stets die allererste Maßnahme sein, damit es nicht zu Folgeunfällen kommt.
  6. Die Polizei ist zu alarmieren, wenn es zu größeren Sachschäden kommt und/oder Personen verletzt wurden - beides gilt grundsätzlich. Allerdings kommt es auf die Schwere des Unfalls an, ob ihr die 110 wählt.
  7. Gaffen kann Hilfsarbeiten behindern: Wenn bereits genügend andere helfen, dann verlasst den Unfallort, um Helfer nicht zu behindern oder Staus und womöglich Folgeunfälle zu verursachen. Auch Fotografieren oder Filmen am Unfallort solltet ihr unterlassen - es ist eine Straftat (§ 201a StGB).

Bedenkt selbst als Unbeteiligte, wie rasch ihr selbst in eine solche Lage geraten könnt. Egal wie wenig ihr über Erste Hilfe wisst oder wie erschüttert ihr sein mögt, Passivität gefährdet immer Menschenleben!

Warndreieck richtig aufstellen

Das Warndreieck ist eines der wichtigsten Werkzeuge, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen. Entscheidend ist dabei die richtige Positionierung der Abstand zum Unfall.

Die richtige Entfernung des Warndreiecks hängt von der Art des Unfallortes und weiteren Gegebenheiten wie Kurven, Kuppen oder Senken ab. In Abhängigkeit davon gelten folgende Abstände zur Unfallstelle:

  • Straßen innerorts:                             zirka 50 Meter
  • Landstraßen:                                     zirka 150 Meter
  • Autobahnen/Schnellstraßen:             zirka 250 Meter

Liegen auf dieser Strecke Kuppen, Senken oder Kurven, dann stellt das Dreieck an deren Beginn auf - weiter weg von der Unfallstelle. Aufgestellt wird stets am rechten Fahrbahnrand.

Ein absichtlich großer Schritt eines Erwachsenen ist etwa einen Meter lang. Alternativ helfen die schwarz-weißen Leitpfosten - Sie stehen auf gerader Strecke in 50-Meter-Abständen.

Unfallstelle absichern: Infos für Unbeteiligte

Als Unbeteiligte gibt es ebenfalls verschiedene Punkte zu beachten, wenn ihr an einem Unfall vorbeikommt:

  1. Haltet euer Fahrzeug ungefähr 10 Meter hinter der Unfallstelle und schaltet die Warnblinkanlage ein. Denkt hier zudem an die Rettungsgasse: Stellt euer Auto nicht mitten auf die Fahrbahn, sondern an den linken oder rechten Rand.
  2. Wenn es dämmerig oder dunkel ist, richtet den Wagen mit der Front auf das Geschehen und lasst das Abblendlicht eingeschaltet, damit die Unfallstelle ausgeleuchtet ist.
  3. Steigt nicht kopflos aus, sondern vergewissert euch, ob hinter euch alles frei ist. Zieht vorher die Warnweste an (sie ist Pflicht) - so seid ihr besser zu erkennen.
  4. Sichert grundsätzlich die Unfallstelle zuerst ab, bevor ihr Hilfe leistet. Das gilt zumindest dann, sofern hinter euch nicht schon andere zum Stehen gekommen sind. Bittet sie in diesem Fall lautstark, das Aufstellen des Warndreiecks zu übernehmen. Sprecht die Menschen direkt an und scheut euch nicht, Befehle zu geben: "Sie in dem grauen VW, stellen Sie sofort ihr Warndreieck in XYZ Metern Entfernung auf. Sie mit dem Geländewagen, wählen Sie die 112 und fordern Sie einen Rettungswagen an!"

Deponiert die Warnwesten in eurem Fahrzeug immer im Fahrgastraum, damit ihr sie ohne Aussteigen erreichen und anziehen könnt. 

Unfallstelle absichern: Die richtige Reihenfolge

Das Absichern hat Priorität - doch was ist am Unfallort in welcher Reihenfolge zu erledigen? Hierfür gibt es eine festgelegte Abfolge, die auch professionelle Hilfskräfte berücksichtigen:

  1. Warnblinkanlage einschalten
  2. Warnweste anziehen
  3. auf der Straßen-abgewandten Seite aussteigen
  4. Mitfahrer auf den Bürgersteig oder hinter die Leitplanke schicken
  5. Warndreieck entnehmen und aufklappen
  6. mit vor der Brust oder über dem Kopf gehaltenem Warndreieck dem Verkehr entgegengehen; bei fließendem Verkehr auf Gehsteig oder hinter Leitplanke gehen
  7. andere Fahrzeuge mit langsam nach unten winkendem Arm zum Abbremsen auffordern
  8. Warndreieck in korrekter Entfernung aufstellen; hinter der Leitplanke zurückgehen
  9. Notruf wählen: 110 (Polizei) bei ausschließlichen Sachschäden, bei (vermuteten) Personenschäden stattdessen 112 (Rettungsdienst bzw. Feuerwehr)
  10. Erste Hilfe leisten

Wichtig: Für die Erste Hilfe hat der ADAC ein Merkblatt veröffentlicht. Druckt es aus und packt es in den Kfz-Verbandskasten, so habt ihr es immer parat.

Alarmieren der Rettungskräfte hat noch Priorität vor Erster Hilfe. 

Rettungskräfte alarmieren

Bei einem Unfall solltet ihr nicht davon ausgehen, dass bereits jemand anderes die Polizei oder den Rettungsdienst gerufen hat. Es ist also besser einmal zu viel zu alarmieren als einmal zu wenig!

Werden die Rettungskräfte informiert, sind klare Informationen wichtig, um die Lage bestmöglich einschätzen zu können. Dabei könnt ihr euch an den "fünf W" orientieren:

  1. WO ist es passiert? Mit dieser Information kann die Notrufleitstelle die passenden und nächstgelegenen Retter alarmieren und mit Angaben für die entsprechende Fahrtrichtung versorgen. Einige Handys übermitteln bei Notrufen automatisch den Standort, verlasst euch aber nicht darauf.
  2. WAS ist passiert? Hierzu reicht eine knappe Beschreibung, etwa "drei Autos sind zusammengestoßen".
  3. WIE VIELE sind verletzt? Wenn das nicht genau bekannt ist, dann die Anzahl der beteiligten Personen rasch überschlagen. Wenn Kinder verletzt sind, bitte besonders erwähnen.
  4. WELCHE Verletzungen? Erwähnt, was ihr seht. Etwa "Bewusstlose Frau mit starker Oberschenkelblutung".
  5. WARTEN auf Rückfragen! Bleibt in der Leitung, um etwaige Fragen zur Präzisierung zu beantworten. Beendet das Gespräch niemals von euch aus, sondern nur auf Aufforderung.

Menschen aus Autos bergen: So geht es professionell

Eine bewusstlose oder verletzte und dadurch hilflose Person kann nicht immer so lange im Fahrzeug bleiben, bis die Rettungsprofis eintreffen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Auto Kraftstoff verliert oder bereits Flammen lodern - längst nicht jeder hat einen Feuerlöscher im Auto.

Grundsätzlich sind andere Erwägungen oder Verletzungen dann nachrangig. Die verletzte Person muss erst einmal aus dem Gefahrenbereich heraus. Folgendermaßen können es selbst Laien professionell machen:

  1. Fahrzeugtür öffnen. Klemmt sie, dann andere Türen ausprobieren. Wenn nichts anderes hilft, mit einem Radschlüssel aus irgendeinem PKW eine Seitenscheibe einschlagen.
  2. Bei nicht ausgelösten Airbags zur eigenen Sicherheit zwischen Lenkrad und Armaturenbrett nach dem Schlüssel greifen und die Zündung ausschalten.
  3. Fuß-/Beinbereich checken, ob nichts eingeklemmt ist.
  4. Sicherheitsgurt entweder lösen oder notfalls durchschneiden (Schere aus Verbandskasten).
  5. (Fahrerseitigen) Verletzten mit der rechten Hand unter den rechten Arm fassen und seinen Hosenbund/Gürtel ergreifen. Mit der linken Hand gegen sein linkes Knie drücken und ihn dann mit dem Rücken zur Tür drehen.
  6. Einen Unterarm des Verletzten waagerecht vor seinem Bauch platzieren. Dann mit beiden Händen unter seinen Achseln durchgreifen und den querliegenden Arm wie eine Haltestange erfassen.

Dann lasst euch mit dem eigenen Körpergewicht nach hinten gleiten, um die verletzte Person sozusagen auf euren Schoß zu ziehen. Zieht die Person mindestens einige Meter vom Auto weg. Von dort aus könnt ihr weitere Ersthilfemaßnahmen einleiten.

Erste-Hilfe-Kurs auffrischen

In Deutschland ist jeder verpflichtet, einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren, wenn der Führerschein gemacht wird. Allerdings gibt es keine gesetzliche Wiederholungspflicht. Dennoch kann es sinnvoll sein, den Kurs zu den Lebensrettenden Sofortmaßnahmen etwa alle zwei bis drei Jahre aufzufrischen.