Unfall im Rausch: Versicherungen können Leistungen kürzen

Ob Auto oder Fahrrad Mit einem Wein, Bier oder Cocktail schmecken so manchem laue Frühlings- und Sommerabende noch besser. Anschließend ein Fahrzeug zu bedienen oder auf ein Fahrrad zu steigen, ist aber keine gute Idee.

Oberhausen. 

Ausgelassene Partynacht, Grillabend oder Konzertbesuch angesagt? Dann sollten sowohl das Auto als auch das Fahrrad besser stehen bleiben. Denn wer unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln einen Unfall hat, muss damit rechnen, dass verschiedene Versicherungen ihre Leistungen kürzen. Darauf weist Ingo Aulbach vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hin.

So könne etwa die Kfz-Versicherung ihre Leistung anteilig reduzieren oder sogar ganz verweigern und den Verursacher mit bis zu 5000 Euro in Regress nehmen - je nach Höhe der Blutalkoholkonzentration.

Auch bei einem alkoholisierten Fahrradunfall kann es Ärger geben. Zwar kommt die eigene Privathaftpflichtversicherung für etwaige Schäden auf, die andere dadurch erleiden. Doch ab 0,3 Promille und deutlichen Anzeichen von Fahrunsicherheit drohen laut Aulbach empfindliche Bußgelder. Wer sogar mehr als 1,6 Promille im Blut hat, muss neben einer Geldbuße auch mit dem Entzug des Führerscheins und zwei Punkten in Flensburg rechnen.

Wer aufgrund des Auto- oder Fahrradunfalls im Alkohol- oder Drogenrausch eine Invalidität erleidet und seine private Unfallversicherung in Anspruch nehmen möchte, schaut unter Umständen ebenfalls in die Röhre. Damit Versicherte ihre Leistungen aus der Police in diesem Fall erhalten können, müssen sie Aulbach zufolge nachweisen, dass der Unfall auch ohne den Einfluss von Drogen eingetreten wäre - "was quasi fast unmöglich ist". 



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