Wer muss eigentlich welche Steuern zahlen? Eine detaillierte Antwort auf diese Frage würde Seiten füllen.

Feststeht: Jeder Mensch in Deutschland zahlt an irgendeiner Stelle Steuern, ob angestellt, selbstständig, arbeitssuchend, in Rente - und sogar als Kind, etwa beim Kauf einer Packung Kaugummi.

Ungefähr 40 verschiedene Steuern gibt es in Deutschland. Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen, schauen wir uns zunächst an, in welche Kategorien sich die Steuern grob einteilen lassen:

  1. Wer schuldet wem was? Davon hängt ab, ob es sich um eine direkte oder indirekte Steuer handelt.
  2. Was ist der Steuergegenstand? Es gibt einerseits Besitz- und Verkehrssteuern und andererseits Zölle und Verbrauchsteuern.
  3. Wie werden die Steuern auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt? Das ist die Frage nach der sogenannten Ertragskompetenz.

Was sind direkte und indirekte Steuern?

Schauen wir uns dafür zunächst zwei Begriffe an:

  • Steuerträger: Das ist die Person, die durch die Steuern belastet wird. Auf einem Bon oder einer Rechnung steht zum Beispiel die Umsatzsteuer, die beim Einkauf direkt mitbezahlt wird. Der Käufer ist hier Steuerträger, weil er die Umsatzsteuer bezahlen muss.
  • Steuerschuldner: Das ist derjenige, der Steuern, die er selbst eingezogen hat, an das Finanzamt weiterleiten muss. Also der Verkäufer, der vom Kunden die Umsatzsteuer einfordert. Er darf die Umsatzsteuer nicht behalten, sondern schuldet sie dem Finanzamt.

Das Verhältnis von Steuerträger und Steuerschuldner entscheidet darüber, ob es sich um eine direkte oder indirekte Steuer handelt.

  • Bei den direkten Steuern sind Steuerträger und Steuerschuldner ein und dieselbe Person oder dasselbe Unternehmen.
  • Bei den indirekten Steuern sind es verschiedene Personen oder Unternehmen. Im Kaufpreis enthaltene Steuern auf Konsum- und Verbrauchsgüter sind also in der Regel indirekte Steuern.

Und es gibt noch einen wichtigen Unterschied, den Sie sich merken können. Die persönlichen Verhältnisse der Personen...

  • sind bei indirekten Steuern egal.
  • werden bei direkten Steuern zum Teil berücksichtigt.

Beispiel: Die Einkommensteuer ist die wichtigste direkte Steuer. Steuerklassen und Freibeträge sorgen hier dafür, dass kinderlose Menschen anders besteuert werden als solche mit Kindern.

Folgende Steuern zählen zu den direkten Steuern:

  • Einkommensteuer
  • Erbschaftssteuer
  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer
  • Kfz-Steuer
  • Kirchensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Schenkungssteuer

Bei den folgenden Steuern handelt es sich um indirekte Steuern:

  • Umsatzsteuer
  • Biersteuer
  • Energiesteuer
  • Kaffeesteuer
  • Mineralölsteuer
  • Tabaksteuer
  • Stromsteuer

Was ist der Steuergegenstand?

Die nächste Unterteilung ist vor allem verwaltungstechnischer Art. Steuern lassen sich hier in zwei große Gruppen aufteilen:

  1. Besitz- und Verkehrsteuern
  2. Verbrauchsteuern und Zölle

Die Besitzsteuern betreffen Besitzwerte von Menschen - also Einkommen, Vermögen und sonstige Erträge.

Verkehrsteuern betreffen den Rechts- und Wirtschaftsverkehr. Sie haben mit rechtlichen oder wirtschaftlichen Vorgängen zu tun.

Verbrauchsteuern werden fällig, wenn bestimmte Dinge ver- oder gebraucht werden. Hersteller und Händler müssen sie zahlen, geben sie aber in aller Regel über den Kaufpreis an die Verbraucher weiter. Sie zahlen die Steuern also bereits beim Kauf bestimmter Dinge.

Zölle wiederum werden auf Waren erhoben, die aus Drittländern in die EU eingeführt werden.

Schauen wir uns nun drei Beispiele für Besitzsteuern an.

Einkommensteuer

Sie wird, wie der Name schon sagt, auf das Einkommen fällig.

Das Prinzip: Auf der einen Seite stehen die Einnahmen, auf der anderen die Ausgaben, die das zu versteuernde Einkommen verringern können. Was unterm Strich übrig bleibt, wird versteuert.

Über die Höhe entscheidet der Einkommensteuertarif.

  • Er liegt in Deutschland zwischen 14 und 42 Prozent.
  • Vereinfacht gesagt gilt: Wer wenig verdient, zahlt prozentual weniger Einkommensteuer. Wer viel verdient, zahlt mehr. Im Einzelfall ist die Berechnung der Steuerlast natürlich komplizierter.
  • Unterhalb des Grundfreibetrags zur Existenzsicherung (2024: 11 604 Euro) wird gar keine Einkommensteuer fällig.
  • Für besonders hohe Einkommen gilt ein Steuersatz von 45 Prozent. Dieser "Reichensteuersatz" greift aber erst ab 277 826 Euro.

Hier kommen noch 4 Fakten zur Einkommensteuer:

  1. Oft ist auch von der Lohnsteuer die Rede. Das ist keine eigene Steuer, sondern eine bestimmte Art, wie die Einkommensteuer erhoben wird: Sie wird direkt vom Lohn eines Arbeitnehmers abgezogen.
  2. Die Lohnsteuer ist damit eine Quellensteuer. Diese Steuern werden dort eingezogen, wo die Einkünfte entstehen, sozusagen an der Quelle. Ein anderes bekanntes Beispiel ist die Abgeltungssteuer. Die auf Zinsen, Dividenden und sonstige Kapitalerträge fällige Steuer wird direkt von der Bank einbehalten und ans Finanzamt abgeführt.
  3. Bei Körperschaften wie Gesellschaften, Stiftungen und Vereinen entspricht die Körperschaftsteuer der Einkommensteuer.
  4. Zusammen mit der Umsatzsteuer macht die Einkommensteuer inklusive Lohnsteuer fast zwei Drittel aller Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden aus.

Gewerbesteuer

Ob Restaurant, Friseursalon oder Maklerbüro: Wer ein Gewerbe angemeldet hat, muss auf die Erträge Gewerbesteuer zahlen.

Die Gewerbesteuer ist eine der größeren Steuereinnahmequellen, vor allem für Städte und Gemeinden. Aber auch Bund und Länder bekommen einen Teil durch die Gewerbesteuerumlage.

Die Höhe der Gewerbesteuer ergibt sich, indem man die folgenden drei Faktoren miteinander multipliziert:

  1. Gewerbeertrag unter Berücksichtigung von Freibeträgen und sonstigen Kürzungen laut Gewerbesteuergesetz
  2. Steuermesszahl als ein festgelegter Satz von 3,5 Prozent, mit dem der sogenannte Steuermessbetrag ermittelt wird
  3. Hebesatz als ein Faktor, der von den Gemeinden festgelegt wird (zum Beispiel 410 Prozent, also Faktor 4,1)

Beispiel: Verdient ein Unternehmer 200 000 Euro, ergibt sich multipliziert mit 0,035 ein Steuermessbetrag von 7000 Euro. Liegt der Hebesatz bei 380 Prozent, ergibt sich dann entsprechend multipliziert mit 3,8 eine Steuerschuld in Höhe von 26 600 Euro.

Die Hebesätze der Gemeinden lagen 2021 laut Statistischem Bundesamt bei durchschnittlich 403 Prozent. In Hamburg war der Satz mit im Schnitt 470 Prozent höher, in Brandenburg mit 322 niedriger.

Grundsteuer

Diese Steuer müssen Eigentümerinnen und Eigentümer auf Grundbesitz zahlen. Dazu zählen Grundstücke einschließlich der Gebäude, aber auch Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.

Der Bundestag hat 2019 die Grundsteuerreform beschlossen. Ab 2025 greifen neue Methoden für die Berechnung der Steuer. Was sich genau ändert, ist ein komplexes Thema für sich.

Gut zu wissen: Auch Mieterinnen und Mieter zahlen letztlich Grundsteuer. Denn der Vermieter kann die Steuer über die Betriebskosten umlegen.

Schauen wir uns nun drei Beispiele für Verkehrsteuern an.

Umsatzsteuer

Die Steuer wird auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat damit beim Einkauf zu tun. Die Umsatzsteuer wird auf den Nettopreis aufgeschlagen, und der Kunde zahlt sie mit. Das Unternehmen leitet sie ans Finanzamt weiter.

Hier kommen drei Fakten zur Umsatzsteuer:

  1. Umgangssprachlich sprechen wir meist von der Mehrwertsteuer. Beide Begriffe meinen aber dasselbe.
  2. Es gibt zwei Steuersätze - abhängig von der Art des Produkts. In der Regel zahlt man 19 Prozent. Für manche Waren, die grundlegende Bedürfnisse erfüllen oder als sozial oder kulturell wichtig angesehen werden, sind es dagegen nur 7 Prozent. Der ermäßigte Satz betrifft vor allem Nahrungsmittel, aber auch Bücher und Fahrkarten.
  3. Manche Berufsgruppen, etwa Ärztinnen und Ärzte oder Psychotherapeuten, sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit.

Kraftfahrzeugsteuer

Sie wird fällig für Fahrzeuge, die zum Verkehr auf öffentlichen Straßen bestimmt sind. Die Steuerpflicht für den Halter oder die Halterin beginnt mit der Zulassung und endet mit der Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde.

  • Dass diese Steuer eine Verkehrsteuer ist, hat nichts mit dem Verkehr auf der Straße zu tun. Sondern damit, dass die Zulassung eines Fahrzeugs ein rechtlicher Vorgang ist.
  • Schwerbehinderte Halterinnen und Halter von Kfz müssen keine oder nur die Hälfte der Steuer bezahlen.
  • Fahrzeuge von Polizei, Bundeswehr, Feuerwehr und Zoll sind komplett von der Steuer befreit.

Spielbankabgabe

Dieser Exot unter den Steuerarten ist von Kasino-Betreibern zu zahlen. Die Höhe der Steuer ergibt sich aus der Differenz von Spieleinsätzen und Gewinnauszahlungen. Je nach Bundesland muss davon ein bestimmter Prozentsatz als Steuer abgeführt werden.

Kommen wir nun zu Beispielen für Verbrauchsteuern:

Energiesteuer

Sie fällt an, wenn Rohstoffe wie Erdgas und Heizöl nach der Förderung und Aufbereitung in den Verkehr kommen.

Die Energiesteuer spült Geld in den Bundeshaushalt. Zugleich soll sie Verbraucher zu energiesparendem Verhalten anregen.

Eine ähnliche Steuer ist die Stromsteuer: Sie wird fällig, sobald dem Leitungsnetz Strom zum Verbrauch entnommen wird.

Biersteuer

Besteuert werden Bier aus Malz und Mischungen von Bier mit nicht alkoholischen Getränken, etwa Alster und Radler. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Stammwürzegehalt des Bieres.

Drei Fakten zur Biersteuer:

  1. Die Biersteuer ist eine der ältesten Steuerarten. Sie wurde schon im Mittelalter etwa als Bierpfennig oder Malzumschlag erhoben.
  2. Ein durchschnittlich starkes Bier wird mit knapp 10 Euro pro Hektoliter (100 Liter) besteuert. Auf einen Kasten mit 20 Flaschen (je 0,5 Liter) wird also knapp 1 Euro Biersteuer erhoben.
  3. Zusätzlich zur Biersteuer gibt es noch die Alkohol-, Alkopop- sowie die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer.

Tabaksteuer

Sie betrifft Tabakwaren wie Zigarren, Zigarillos, Zigaretten und Rauchtabak sowie gleichgestellte Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus anderen Stoffen als Tabak bestehen. Bei der Berechnung spielen die Stückmenge und der festgelegte Einzelhandelspreis eine Rolle.

Beispiel: Bei einem durchschnittlichen Preis von 8,20 Euro pro Schachtel im Jahr 2024 werden laut Deutschem Zigarettenverband DZV 3,86 Euro Tabaksteuer fällig, also im Schnitt 47 Prozent.

Wer bekommt welche Steuern?

Darüber, wie die Steuereinnahmen verteilt werden, entscheidet die Ertragskompetenz. Geregelt ist sie im Grundgesetz.

Die meisten Steuern gehen an den Bund. Manche stehen ausschließlich den Ländern oder Gemeinden zu. Andere Steuern werden aufgeteilt.

Beispiele aus den vier Kategorien:

  • Bundessteuern: Energiesteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer, Kaffeesteuer, Kraftfahrzeugsteuer
  • Ländersteuern: Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Biersteuer, Spielbankabgabe
  • Gemeindesteuern: Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Vergnügungsteuer, Zweitwohnungsteuer
  • Gemeinschaftsteuern: Körperschaftsteuer (geht je zur Hälfte an Bund und Länder), Umsatzsteuer (der Bund bekommt knapp die Hälfte, den Rest vor allem die Länder und zu einem kleinen Teil die Gemeinden), Lohn- und Einkommensteuer (15 Prozent gehen an die Gemeinden, den Rest teilen sich Bund und Länder).

Wofür werden die Steuern ausgegeben?

Mit den Steuereinnahmen bestreiten Bund, Länder und Gemeinden die Aufgaben, für die sie zuständig sind.

Sie bezahlen davon zum Beispiel:

  • den Erhalt und Ausbau der Infrastruktur
  • die Arbeit der Verwaltungen
  • die Ausgaben für die Verteidigung
  • das Gesundheitssystem
  • Sozialleistungen
  • Staatsschulden

Was konkret für welche Bereiche ausgegeben wird, regeln die jeweiligen Haushalte.

Über den Bundeshaushalt können sich Bürgerinnen und Bürger im Internet mit dem Tool "Bundeshaushalt digital" die Daten der letzten Jahre und die Sollwerte des aktuellen Jahres ansehen.

Das sind 2024 die 5 größten Posten:

  1. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: 36,9 Prozent
  2. Bundesministerium der Verteidigung: 10,9 Prozent
  3. Bundesministerium für Digitales und Verkehr: 9,3 Prozent
  4. Bundesschuld: 8,3 Prozent
  5. Allgemeine Finanzverwaltung: 8,1 Prozent

Im Anteil für Arbeit und Soziales steckt auch der regelmäßig größte Einzelposten des Bundes: der Steuerzuschuss an die Rentenkasse. 2024 sind es rund 127 Milliarden Euro.