Studieren in Teilzeit: Mehr Belastung statt Erleichterung?

Vor- und Nachteile abwägen Die Zahl der Studierenden in Teilzeit ist weiter rückläufig, zeigt eine Analyse. Nicht verwunderlich, es müssen oft Abstriche in Kauf genommen werden. Worauf sollten Interessierte achten?

Gütersloh. 

Wer neben der Ausbildung andere Verpflichtungen wie Beruf oder Familie hat, kann in Teilzeit studieren und dafür mit der Hochschule einen individuellen Stundenplan erstellen. Vorab sollte man aber die Bedingungen genau prüfen. Ein Teilzeitstudium kann nämlich auch Nachteile haben. Wer offiziell in Teilzeit studiert, so das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE). hat zum Beispiel keinen Anspruch auf Bafög.

Eine weitere Hürde: Die Auswahl des Studienfachs. Nur ungefähr jedes fünfte Studienangebot kann auch in Teilzeit studiert werden, heißt es in einer aktuellen Analyse des CHE. Bei den Sprach- und Kulturwissenschaften gebe es die meisten Angebote, in künstlerischen Fächern oder Studiengängen wie Jura oder Medizin hingegen kaum welche.

Es ist zudem wesentlich einfacher, ein Teilzeitstudium an einer privaten Universität zu beginnen als an einer staatlichen Hochschule. Hier können sich Interessierte oft einfach einschreiben - müssen dafür aber in der Regel hohe Studiengebühren aufbringen.

Bürokratischer Aufwand: Regelmäßige Nachweise gefordert

Staatlichen Universitäten erwarten hingegen nahezu immer schriftliche Begründungen, warum man in Teilzeit studieren möchte - und das regelmäßig. Hochschulen seien dabei unterschiedlich streng, was die Kriterien angeht, heißt es vom CHE. Entscheidend ist dann die offizielle Teilzeit-Verordnung der jeweiligen Institution. Als Gründe werden etwa die Betreuung eines Kindes, Pflege von Angehörigen, ein Job, Selbstständigkeit oder eine chronische Erkrankung anerkannt.

Was Studieninteressierte außerdem beachten sollten: Abhängig vom Hochschulort und dem jeweiligen Studium, kann ein Teilzeitstudium laut CHE Folgen für die Krankenversicherung oder das Kindergeld haben. Auch eventuelle Auswirkungen auf die Wohnberechtigung im Studentenwohnheim, die Aufenthaltserlaubnis oder den Studienkredit sollte man prüfen. Es wird empfohlen, diese Aspekte rechtzeitig abzuklären.



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