Für kleine Kinder wie für einen guten Job gilt gleichermaßen: Sie machen Freude und bereichern das Leben, fordern aber auch Zeit und Kraft. Familie und Beruf zu vereinbaren, ist für Eltern daher oft eine Herausforderung.
Der Monitor Familienforschung aus dem Jahr 2023, eine vom Bundesfamilienministerium geförderte Studie des SINUS-Instituts zur Familienfreundlichkeit, zeigt:
Der zeitliche Balanceakt zwischen Familie und Arbeit ist einer der größten Stressfaktoren für Eltern in Deutschland.
- 44 Prozent der Eltern fühlten sich gestresst. Häufigster Grund ist die Arbeit (19 Prozent), gefolgt von der Überforderung durch zu viele zu erledigende Aufgaben (14 Prozent). Besonders hoch ist das Stresslevel bei Eltern von Kindern in der frühkindlichen Phase, also in den Jahren zwischen Geburt und Vorschulalter.
- Mütter (59 Prozent) sind in dieser Zeit deutlich gestresster als Väter (36 Prozent). In der frühkindlichen Phase übernehmen meist Frauen besonders viel Sorgearbeit.
"Das Thema Vereinbarkeit wird nach wie vor überwiegend auf dem Rücken von Frauen ausgetragen", sagt Coachin Nathalie Krahé vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP).
Kaum ein Mann wird im Vorstellungs- oder Weiterentwicklungsgespräch gefragt, wie er Kinder und Job vereinbare.
Familienfreundlich arbeiten: 4 Modelle
1. Homeoffice
Einen Rechtsanspruch auf das (teilweise) Arbeiten von zu Hause gibt es nicht. Diese Option muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Seit Corona ist Homeoffice-Arbeit aber in vielen Unternehmen gängig. Weil der Arbeitsweg wegfällt, bleibt mehr Familienzeit.
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Die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten, erleichtert vielen Eltern die Kinderbetreuung. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
2. Flexible Arbeitszeiten
Sie werden im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen geregelt. Die genaue Ausgestaltung hängt von den Anforderungen der Stelle ab:
- Möglich sind eventuell längere Unterbrechungen, um das Kind aus der Kita zu holen.
- Oder man vereinbart Gleitzeit mit Kernarbeitszeiten. Beschäftigte planen um diese Zeit herum ihren Arbeitstag, sie müssen am Ende nur auf die vertraglich vereinbarten Stunden kommen.
- Auf einem Arbeitszeitkonto werden Mehr- und Minderstunden erfasst und in einem verbindlichen Zeitraum regelmäßig ausgeglichen.
Tipp: Offen danach fragen, was machbar ist. Abhängig von Job, Führungskraft und Team sei vieles möglich, sagt Hanna Gerbstedt. Sie ist berufstätige Mutter mit zwei Kindern im Vorschulalter und Vorsitzende des Netzwerks Working Moms Hamburg.
3. Teilzeitarbeit
Viele Mitarbeiter in Vollzeit haben einen Anspruch auf Teilzeit. Das gilt immer, wenn man mehr als sechs Monate in einem Unternehmen mit über 15 Beschäftigten angestellt ist.
In einem Antrag wird spätestens drei Monate vor Beginn der geplanten Teilzeit angegeben, wie die Arbeitszeit verteilt sein soll. Ablehnen darf ein Arbeitgeber nur aus betrieblichen Gründen.
Ein Recht auf Rückkehr in die alte Arbeitszeit gibt es aber nur bei einer Brückenteilzeit, die ein bis fünf Jahre dauert. Außerdem muss der Betrieb hier mindestens 45 Beschäftigte haben.
Manche Unternehmen ermöglichen auch, Führungspositionen in Teilzeit zu besetzen. Zwei Beschäftigte teilen sich eine leitende Stelle auf.
Gut zu wissen: Auch innerhalb der gesetzlichen Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Hier zählt nicht die einzelne Woche, sondern der Monatsdurchschnitt.
4. Kinderbetreuung auf der Arbeit
Betreuungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz liegen immer im Ermessen des Arbeitgebers. Einen rechtlichen Anspruch gibt es nicht.
Manche Unternehmen bieten zum Beispiel eine Betriebskita. Oder ein Eltern-Kind-Zimmer für den Notfall, wenn das Kind nicht anderweitig betreut werden kann. Dort können Mütter auch ihr Baby stillen.
Gut zu wissen: Bis zum ersten Geburtstag des Kindes haben Mütter das Recht auf mindestens zweimal 30 Minuten oder einmal eine ganze Stunde Stillen pro Tag. Das muss aber organisiert werden: Entweder ist die Kita in der Nähe oder jemand bringt das Baby zum Stillen vorbei. Ein Baby generell zur Arbeit mitzubringen, muss immer mit dem Arbeitgeber abgeklärt werden.
Manche Firmen organisieren auch eine Notall-Kinderbetreuung. "In Hamburg gibt es zum Beispiel die Notfallmamas, mit denen Unternehmen einen Vertrag schließen können", sagt Hanna Gerbstedt. Das kann sich für die Firma rechnen: Die externe Betreuung ist zwar nicht umsonst, aber dafür fallen Beschäftigte seltener aus - was Kosten spart.
Unterstützungsleistungen für Eltern: 7 Beispiele
1. Elternzeit
Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Beruf, die Müttern und Vätern zusteht, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Bis zu drei Jahre muss der Arbeitgeber von der Arbeit freistellen - das gilt für beide Elternteile.
Grundsätzlich kann die Elternzeit in bis zu drei Teile gestückelt werden. Wenn der Arbeitgeber einverstanden ist, auch in mehr.
Der Antrag innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes muss spätestens sieben Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit gestellt werden. Darin legt man sich außerdem für die nächsten beiden Jahre fest.
Gut zu wissen: Einen Teil der drei Jahre - maximal 24 Monate - können Sie zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes nehmen. Dieser sogenannten Übertragung muss der Arbeitgeber nicht zustimmen. Ablehnen kann er sie aber aus dringenden betrieblichen Gründen. Beantragt werden muss sie 13 Wochen vor Beginn.
In der Elternzeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Einen Anspruch auf genau dieselbe Stelle nach der Rückkehr in den Job gibt es aber in der Regel nicht. Der Arbeitsvertrag steckt zwar den Rahmen ab, aber der Arbeitgeber hat Spielraum.
So kann er zum Beispiel eine andere, gleichwertige Stelle zuweisen, muss dabei aber auch auf die Arbeitnehmersituation Rücksicht nehmen. Ob eine Änderung zulässig ist oder nicht, kann man pauschal nicht sagen. Im Streitfall muss ein Arbeitsgericht entscheiden.
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Die Elternzeit ermöglicht eine Auszeit vom Job für die Kinderbetreuung. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn/dpa-mag
2. Elterngeld
Diese staatliche Leistung ersetzt das wegfallende Einkommen, wenn Eltern nicht arbeiten, um ihr Kind zu betreuen. Das ist in der Regel die Elternzeit. Elterngeldbezieher dürfen aber immerhin noch 32 Stunde pro Woche in Teilzeit arbeiten.
Die Höhe des Elterngelds hängt vom Gehalt vor der Geburt ab. Wer vor der Geburt gar nicht gearbeitet hat, bekommt den Mindestbetrag von 300 Euro monatlich.
Es gibt drei Varianten:
- Basiselterngeld: Das gibt es für 2 bis 12 Lebensmonate des Kindes, wenn es nur ein Elternteil nutzt. Wenn beide es tun, sind es 14 Monate. Auch Alleinerziehende bekommen die zwei Zusatzmonate. Wurde das Kind zu früh geboren, wird bis zu 18 Monate Elterngeld gezahlt. Meist sind es 65 Prozent des vorherigen Gehalts, mindestens 300 und maximal 1800 Euro.
- Elterngeld Plus: Das beträgt die Hälfte der Basisvariante, wird dafür aber doppelt so lang gezahlt. Möglich ist auch eine Kombination mit dem Basiselterngeld. Wird nach der Geburt in Teilzeit gearbeitet, verrechnet sich das mit dem Elterngeld Plus.
- Partnerschaftsbonus: Hier gibt es 2 bis 4 zusätzliche Monate Elterngeld Plus (wenn man dieses bezieht). Bedingung: Beide Eltern nutzen den Bonus gleichzeitig und arbeiten in der Zeit zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche. Auch Alleinerziehende können den Bezug mit Teilzeitarbeit verlängern.
Tipp: Im Detail ist das Elterngeld kompliziert - was sich genau für Sie in Ihrer Lebenssituation lohnt, können Sie per Elterngeld-Rechner prüfen. Zum Beispiel beim Familienportal oder auf Elterngeld.net.
3. Kindergeld und Kinderzuschlag (KiZ)
Pro Monat gibt es für jedes Kind unter 18 Jahren 250 Euro Kindergeld, unabhängig vom Einkommen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird es auch länger gezahlt - etwa bis zum 21. Geburtstag, wenn das Kind arbeitslos und als arbeitssuchend gemeldet ist. Oder bis zum 25. Geburtstag, wenn das Kind zum Beispiel studiert.
Wichtig: Kindergeld muss nach der Geburt des Kindes beantragt werden.
Reicht das Einkommen nicht oder nur knapp aus, um für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen, gibt es zudem maximal 250 Euro pro Monat Kinderzuschlag pro Kind.
Bedingung: Das unverheiratete Kind ist unter 25 und Sie beziehen Kindergeld. Ab einer gewissen Schwelle wird ein Teil des Einkommens berücksichtigt - der KiZ wird entsprechend gekürzt.
4. Steuerentlastungen
Steuerlich profitieren Familien mit Kindern an einigen Stellen. Beispiele:
- Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag ist eine Summe aus zwei Freibeträgen: dem eigentlichen Kinderfreibetrag (2023: 6024 Euro/ 2022: 5620) plus dem Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf für Kinder (BEA) von 2928 Euro.
Wie alle steuerlichen Freibeträge sorgt auch dieser dafür, dass am Ende weniger Steuern entrichtet werden müssen.
Gut zu wissen: Eltern bekommen das Kindergeld ausgezahlt. Bei der jährlichen Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt dann automatisch, ob es sich mehr lohnt, den Kinderfreibetrag zu nutzen. Wenn ja, wird das Kindergeld verrechnet.
Tipp: Auch wenn es auf den Freibetrag hinausläuft: Auf jeden Fall Kindergeld beantragen, rät die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Denn das Finanzamt geht davon aus, dass Kindergeld beantragt wurde - und rechnet es automatisch mit ein.
- Steuerfreier Kinderzuschlag (KiZ): Auf diesen bereits erwähnten Zuschlag müssen keine Steuern gezahlt werden. Er muss also nicht in der "Anlage Kind" bei der Steuererklärung eingetragen werden.
- Absetzbare Kinderbetreuungskosten: Bis zum 14. Lebensjahr des Kindes können Betreuungskosten als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings nicht unbegrenzt, sondern bis zu zwei Drittel der Kosten, maximal 4000 Euro pro Kind und Jahr. Dazu gehören zum Beispiel: Kindergarten, Hort, Babysitter, Kindermädchen, Au Pair. Belegt wird mit Rechnung und Überweisungsnachweis.
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Das sind aktuell 4260 Euro (2022: 4008 Euro), auf die keine Steuern gezahlt werden müssen. In der Lohnsteuerklasse 2, in die Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern einsortiert sind, wird der Betrag automatisch berücksichtigt. Ab dem zweiten Kind erhöht er sich um 240 Euro je Kind.
- Steuerfreie Arbeitgeberleistung: Wenn ein Arbeitgeber zusätzlich zum normalen Gehalt Geld für die Kinderbetreuung überweist, ist das steuerfrei. Muss ein Kind unter 14 kurzfristig notbetreut werden und unterstützt das der Arbeitgeber, sind bis zu 600 Euro steuerfrei.
5. Kinderbetreuung
Eltern haben vom ersten Geburtstag des Kindes bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz oder einen Platz in einer Kindertagespflege. Zumindest in der Theorie. Die Suche nach einem Kita-Platz kann sich in der Praxis schwierig gestalten.
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In Deutschland haben Kinder das Recht auf einen Kita-Platz. Das soll Eltern helfen - und die frühkindliche Bildung fördern. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa-tmn
Oft bieten Jugendamt oder Kommunalverwaltung Hilfe an. Manchmal können Sie online suchen und sich vormerken lassen.
Übrigens: Die Kosten hängen vom Bundesland ab. In manchen Ländern ist die Betreuung kostenfrei, in anderen nur zum Teil oder abhängig von der Stundenzahl. Nach dem Gute-Kita-Gesetz sind Familien mit kleinem Einkommen oder Sozialleistungen bundesweit beitragsfrei.
6. Kinderkrankengeld
Für die Pflege eines kranken Kindes unter zwölf Jahren werden berufstätige Mütter und Väter für eine bestimmte Anzahl an Tagen pro Jahr freigestellt. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt in dieser Zeit Kinderkrankengeld, meist 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts.
Für 2024 und 2025 hat sich die Anzahl der Tage auf 15 pro Jahr und Elternteil erhöht. Vor Corona standen Eltern 10 beziehungsweise 20 Tage zu. In der Corona-Zeit gab es Sonderregelungen, die auch 2023 noch galten: Hier waren es 30 Tage pro Elternteil, 60 bei Alleinerziehenden.
Übrigens: Künftig müssen Eltern mit dem Kind erst ab Krankheitstag vier zum Arzt, um das Kinderkrankengeld in Anspruch zu nehmen. Das sehen die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums vor.
7. Mutter-Vater-Kind-Kur
Ob Mutter-Kind-Kur, Vater-Kind-Kur oder auch Mutter-Kur ohne Kind: Es handelt sich um eine Pflichtleistung der gesetzlichen Kassen. Meist dauert die Auszeit drei Wochen. Bundesweit gibt es dafür mehr als 70 Einrichtungen des Müttergenesungswerks.
Die Kur verschreibt der Arzt, beantragt wird sie bei der Krankenkasse. Wer den gesetzlichen Eigenanteil für eine Kur nicht bezahlen kann, hat die Möglichkeit, Unterstützung zu bekommen.
Mögliche Voraussetzungen für das Beantragen einer solchen Kur:
- Sie sind als Vater oder Mutter mehrfachbelastet durch Familie und Beruf.
- Sie haben verhaltensauffällige oder chronisch kranke Kinder.
- Sie befinden sich in einer Trennungssituation oder Ihr Partner ist verstorben.
- Sie versorgen pflegebedürftige Angehörige.
- Sie sind psychisch extrem belastet, etwa durch ein Erschöpfungssyndrom.
Wiedereinstieg nach der Elternzeit: 3 Ratschläge
Nach der Elternzeit steht irgendwann die Rückkehr in den Job an. Tipps von den Expertinnen für einen gelungenen Wiedereinstieg:
1. Während der Elternzeit
Sich ganz rausnehmen oder regelmäßig Kontakt zur Firma halten? Das ist eine individuelle Entscheidung, setzen Sie sich daher nicht unter Druck.
"Ich habe mich in der Zeit ganz abgenabelt und das war sehr gut", sagt Hanna Gerbstedt. "Man darf in der Elternzeit gerne auch mal den Fokus auf Familie legen, dafür ist sie ja da."
Anders kann es aussehen, wenn ohnehin freundschaftliche Kontakte zu Kollegen oder Kolleginnen bestehen. Oder wenn ein Besuch mit Baby keinen Stress, sondern Freude macht.
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In der Elternzeit nicht an die Arbeit zu denken, kann gut für die Gesundheit sein und hilft, sich ganz auf die Familie zu fokussieren. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa-tmn
2. Rückkehrgespräch
In der Regel steht ein bis drei Monate vor dem geplanten Wiedereinstieg ein Gespräch mit der oder dem Vorgesetzten an, um den Wiedereinstieg zu besprechen.
"Gehen Sie lösungs- und nicht problemorientiert in das Gespräch", rät Nathalie Krahé. Überlegen Sie sich vorher, was Sie leisten können und was eher nicht.
"Erklären Sie Ihren Alltag", empfiehlt Hanna Gerbstedt. Daraus ergibt sich etwa, ob man an bestimmten Tagen besser früher kommen oder eher mal später gehen kann. "Lassen Sie sich außerdem ein Update geben, was sich in der Zwischenzeit im Unternehmen verändert hat."
3. Arbeitsstart
Gelassenheit ist gefragt. "Nicht zu hohe Erwartungen haben, dass gleich alles klappt", sagt Hanna Gerbstedt. Das gilt für die Familie zu Hause - vielleicht gewöhnt sich das Kind nicht so schnell an die neue Situation. Aber auch für die Arbeit: Man muss sich eben erst wieder hineinfinden.
Zu guter Letzt: Tipps für den Spagat im Alltag
"Es gibt kein Richtig und Falsch für den Alltag mit Kindern und Beruf", sagt Hanna Gerbstedt. Bei der Mutter von zwei Kindern sei das erste Kind die größte Umstellung gewesen.
Hier sind Ihre Tipps, um den Alltag zu stemmen:
- Nicht zu sehr von dem beeinflussen lassen, was andere machen - sondern den eigenen Weg finden. "Was für andere gut funktioniert, kann für mich selbst ganz furchtbar sein", sagt Gerbstedt.
- Als Partner im Gespräch bleiben und die Familienarbeit aufteilen. Das geht bis in die Details: "Wer kümmert sich um das Geschenk für den Kindergeburtstag? Wer packt den Koffer, wenn es zur Oma geht? Wer nimmt am Elternabend teil?", zählt Gerbstedt auf.
Gut zu wissen: Als Mental Load wird die gedankliche, organisatorische und nicht immer sichtbare Last bezeichnet, die ein Mensch trägt, um etwa eine Familie am Laufen zu halten.
"Wenn das alles die Mutter macht, ist es viel", sagt Gerbstedt. "Ein Burn-out kann daher kommen, dass man nicht von der Arbeit an sich Stress hat, sondern davon, dass man tausend Dinge im Kopf jongliert."
Tipp: Listen Sie einmal alles auf und verteilen danach vielleicht noch einmal anders. Aufgeteilt werden kann, wenn möglich, nach Neigungen. So ist der Mann von Hanna Gerbstedt für das Essen zuständig, auch für Planung und Einkauf. Sie kümmert sich um die Wäsche: Immer die passenden Größen für die Kinder haben, waschen und einsortieren.
- Sich vernetzen: Das gilt in besonderem Maße für Alleinerziehende. Suchen Sie sich andere Familien, die zum Beispiel mal das Kind nach der Kita mitnehmen können. Vielleicht gibt es Menschen aus der größeren Familie oder Freunde, die helfen können.
Auch Organisationen wie der bundesweite Notmütterdienst unterstützen Familien und Alleinerziehende. Je nach Situation übernehmen auch Krankenkasse oder Jugendamt die Kosten. Wer privat zahlt, kann die Betreuung als Sonderausgabe von der Steuer absetzen.
- Achtsam sich selbst gegenüber sein: "Man darf Zeit nur für sich allein haben, ohne Kinder und auch ohne Partner", ermutigt Hanna Gerbstedt. "Da muss man kein schlechtes Gewissen haben. Das ist wichtig, um dann wieder Zeit und Kraft für andere zu haben."
- Familienportal: Wissenswertes zur Elternzeit
- Familienportal: Elterngeldrechner mit Planer
- Familienportal: Kinderzuschlag
- Lohnsteuerhilfeverein zu Kindergeld
- Lohnsteuerhilfe: Kinderbetreuungskosten absetzen
- Lohnsteuerhilfe zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Lohnsteuerhilfe: Arbeitgeberzuschuss für Kinderbetreuung
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