Ob gemietet oder eigenes Gefährt: Mit einem E-Scooter kommt man vor allem im Stadtverkehr gut voran. Schnell mal aufsteigen und losfahren geht aber nur unter bestimmten Bedingungen. Darauf weist die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) hin. Hier sind einige wesentliche Punkte:
Wer darf fahren?
In Deutschland müssen Fahrer oder Fahrerin mindestens 14 Jahre alt sein. Pro Roller darf nur eine Person fahren. Eine Fahrerlaubnis ist nicht nötig. Allerdings muss der E-Scooter eine Betriebserlaubnis haben.
Wo wird gefahren?
E-Scooter müssen den Radweg benutzen oder Radwegfahrstreifen und Fahrradstraßen. Gibt es davon nichts, müssen sie auf die Fahrbahn. Tabu sind der Gehweg, die Fußgängerzone und Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung.
Wie wird gefahren?
Auf jeden Fall rücksichtsvoll! Das heißt, langsamer fahren, wenn Fußgänger in der Nähe sind. Wenn mehrere E-Scooter unterwegs sind, fahren sie hinter- und nie nebeneinander. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 Stundenkilometer. Wer abbiegt, muss wie beim Radfahren ein Handzeichen geben. Eine Helmpflicht gibt es nur in manchen Ländern, zum Beispiel in Kroatien und Portugal. Sicherer fährt es sich aber in jedem Fall mit Helm.
Wo wird geparkt?
Am besten auf extra dafür vorgesehenen Parkplätzen. Keinesfalls aber auf Geh- oder Radwegen sowie in oder vor Einfahrten, denn Verkehrswege dürfen nicht blockiert werden. Faustregel: Der geparkte E-Roller darf für andere Verkehrsteilnehmer - und das sind auch Fußgänger - kein Hindernis sein oder sie gefährden. Die Realität sieht leider oft anders aus: In Paris ist deshalb inzwischen der Verleih von E-Scootern verboten.