Haben Sie eine Photovoltaikanlage? Und speisen den produzierten Strom komplett ins Netz ein? Dann sollten Sie prüfen, ob Sie Ihren Gewinn womöglich unwissend schmälern. Das kann passieren, wenn Sie noch einen zusätzlichen Stromvertrag für den separaten Stromzähler bezahlen, der bei PV-Anlagen zur Volleinspeisung mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt nötig ist.
Seit der Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Mai 2024 darf die geringe Strommenge, die für den Betrieb einer PV-Anlage benötigt wird, nämlich dem Haushaltsstrom zugerechnet werden, erklärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Ein separater Grundversorgungsvertrag werde damit überflüssig.
100 bis 120 Euro im Jahr für die Grundgebühr
Zwar fällt die Strommenge laut René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der VZ, kaum ins Gewicht. Grundversorger und Netzbetreiber würden in diesen Fällen aber an der Grundgebühr verdienen: Je nach Versorger könnten so leicht 100 bis 120 Euro im Jahr anfallen.
Das Problem: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen selbst aktiv werden, um von der neuen Regelung zu profitieren. Energieversorger und Netzbetreiber seien nicht dazu verpflichtet, die Regelung automatisch umzusetzen. Zietlow-Zahl rät daher, sowohl den Grundversorger als auch den Netzbetreiber schriftlich aufzufordern, den für die PV-Anlage benötigten Strom dem Haushaltsstrom zuzuordnen. Gleichzeitig sollten Verbraucherinnen und Verbraucher den Grundversorgungstarif kündigen. Das ist den Angaben der VZ zufolge jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen möglich.
Sind Sie noch dabei, die Anschaffung einer PV-Anlage zur Volleinspeisung zu planen, können Sie bereits mit dem Netzbetreiber in Kontakt treten und die Zuordnung zum Haushaltsstrom verlangen. Unnötige Kosten lassen sich dann von vorneherein vermeiden.