Nicht zugelassenes Motorrad gestohlen: Zahlt Versicherung?

Urteil zum Kaskoschutz Kaskopolicen kommen bei einem Diebstahl auf. Doch was ist, wenn ein Motorrad nicht für die Straße zugelassen ist? Ob die Versicherung dann die Zahlung verweigern darf, musste ein Gericht entscheiden.

Celle. 

Auch ein nach Umbau nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug kann Kaskoschutz genießen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. (Az.: 11 U 109/22)

Im konkreten Fall ging es um eine Harley-Davidson, für die eine Kaskoversicherung abgeschlossen wurde. Nach umfangreichen Umbauten war das Motorrad nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Die Maschine wurde gestohlen, worauf die Klägerin von ihrer Versicherung den Wiederbeschaffungswert ersetzt bekommen wollte. Doch diese verweigerte die Zahlung.

Das Argument der Versicherung: Der zuvor geschlossene Vertrag sei nichtig, weil die Maschine nicht mehr für den Verkehr zugelassen sei. Die Sache ging vor Gericht.

Warum das Gericht der Klägerin recht gibt

Die Richter stellten klar: Es gebe kein Gesetz, das verbietet, eine Kaskoversicherung für nicht zugelassene Fahrzeuge abzuschließen. Selbst der Fakt, dass die Maschine nicht verkehrssicher gewesen war, hebt den Vertrag demnach nicht auf. So habe die Klägerin Anspruch auf die Erstattung des vollen Wiederbeschaffungswertes, entschied das Oberlandesgericht.

Die DAV-Verkehrsrechtsanwälte halten das Urteil in der Praxis für bedeutsam. Es stelle klar, dass Kaskoversicherungen auch für nicht zugelassene Fahrzeuge abgeschlossen werden können. "Dies ist insbesondere für Fahrzeuge von Bedeutung, die nur saisonal genutzt werden oder für den Motorsport umgebaut wurden".



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