Wer mit seinem E-Bike in der Schweiz Urlaub machen oder vor Ort eines leihen will, sollte auf die Lichtpflicht achten. Die gilt dort schon seit zwei Jahren auch am Tag. Darauf weisen die Verkehrsclubs ACE und ADAC hin. Die Lichtpflicht gilt auf allen öffentlichen Verkehrswegen – und damit auch auf Feld- und Waldwegen.

Am Tag muss aber nur das vordere Licht brennen, das Rücklicht nicht. Die Leuchten müssen am Fahrrad befestigt sein, es genügen aber batteriebetriebene Ansteckleuchten. Wer sich ohne Licht erwischen lässt, muss mit einem Bußgeld von rund 20 Schweizer Franken (etwa 21 Euro) rechnen.

Das kann auch in Deutschland in grenznahen Gebieten schnell passieren, wie der ADAC mit einem Beispiel für Radfahrten rund um den Bodensee erläutert. Der See-Rundweg führe auch in die Schweiz – ab da nicht vergessen, das Licht am E-Bike anzustellen.