Die KfW-Förderbank hat Anfang des Jahres in ihren Konditionen für Wohngebäude-Kreditprogramme den Einbau von Einzelraumfeuerstätten ausgeschlossen und auf einen klimafreundlichen Neubau von Wohnraum gesetzt. Nun wurde dieses Kamin-Verbot teilweise aufgehoben. "Wir sind froh, dass die KfW unsere Forderung in Teilen erfüllt hat", sagt Robert Mülleneisen, Bundesvorsitzender des Gesamtverbands Ofenbau Deutschlands (GVOB) und Sprecher der Initiative #ofenzukunft.

Neue Konditionen

Vor dieser Entscheidung haben die KfW-Programme nicht nur Biomasseheizungen, sondern auch den Einbau von Kaminöfen verboten. Die neuen Konditionen erlauben jetzt eben jene Einzelraumfeuerstätten, solange diese in der Berechnung des Effizienzhauses nicht berücksichtigt werden. Jedoch ist weder der Einbau von Kaminöfen noch von Schornsteinen förderfähig.

Offene Kommunikation gefordert

"Wir erwarten, dass die Aufhebung des Kaminofenverbots nicht nur in den Tiefen der Homepage versteckt bleibt, sondern auch an die kommuniziert wird, die bis dato von einem Verbot ausgehen", sagt Mülleneisen. Die Information müsse zeitnah, klar und deutlich die Hausbanken und freien Finanzierer, die Projektierer, Architekten und auch die Bauherren erreichen. Nur so könne der Schaden begrenzt werden, der den Bauherren auf der einen und der Ofenbaubranche auf der anderen Seite seither entstanden sei. Weitere Informationen dazu gibt es beispielsweise im Kaminstudio Schlenkrich auf der Zwickauer Straße 303 in 09116 Chemnitz.

5 wichtige Punkte zum Thema Kaminofen-Verbot und KfW-Förderung

  1. Kaminofen-Verbot teilweise aufgehoben Die KfW-Förderbank hat das zuvor verhängte Kaminofen-Verbot in ihren Wohngebäude-Kreditprogrammen teilweise zurückgenommen.
     
  2. Neue Konditionen für KfW-Programme Einzelraumfeuerstätten wie Kaminöfen sind nun wieder erlaubt, solange sie in der Berechnung des Effizienzhauses nicht berücksichtigt werden. Förderung gibt es dafür jedoch nicht.
     
  3. Kommunikationsprobleme Die Initiative #ofenzukunft fordert eine klarere Kommunikation der Änderungen, damit alle betroffenen Parteien rechtzeitig informiert werden.
     
  4. Keine Förderung für Kaminöfen und Schornsteine Trotz der Aufhebung des Verbots bleibt der Einbau von Kaminöfen und Schornsteinen weiterhin von der KfW-Förderung ausgeschlossen.
     
  5. Informationen vor Ort Interessierte können sich im Kaminstudio Schlenkrich in Chemnitz genauer über die aktuellen Bedingungen und Möglichkeiten informieren.