Glücklich kann sich schätzen, wer zum Arbeiten im kühlen Keller sitzt. In anderen heimischen Arbeitszimmern - etwa unter dem Dach - wird es aber bei sommerlichen Temperaturen gehörig warm. Aber wer ist für das Raumklima zu Hause verantwortlich? Müssen Arbeitgeber auch dort für Abkühlung sorgen?

Das ist nur dann der Fall, wenn es um Telearbeit geht, heißt es im Magazin "Topeins" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Darunter versteht man einen vom Unternehmen fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz. Dafür gelten die gleichen Vorgaben wie im Unternehmen. Arbeitgeber müssen dort als Maßnahme gegen die Hitze dann zum Beispiel geeigneten Sonnenschutz installieren. 

Mobiles Arbeiten: Raumklima ist nicht Sache des Arbeitgebers 

In vielen Fällen aber arbeiten Beschäftigte freiwillig mobil oder im selbst eingerichteten Homeoffice. Dann seien sie auch selbst für die Temperatur im Raum zuständig, heißt es in dem Beitrag. Am besten hält man die Hitze aus dem Homeoffice, indem man Vorhänge oder Jalousien anbringt, das Zimmer nachts bei offenem Fenster auskühlen lässt, nicht genutzte technische Geräte ausschaltet oder etwa einen Ventilator aufstellt. 

Übrigens gilt für den umgekehrten Fall: Ein generelles Recht darauf, im Homeoffice zu arbeiten, weil es dort womöglich kühler als im Büro ist, gibt es nicht. Eine solche Absprache können Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber individuell treffen.