Genau hinsehen bei elektronischer Unterschrift

Verbraucherschutz Wer kennt das nicht? Beim Postboten oder im Geschäft eben mal auf einem e-Pad signieren. Elektronische Unterschriften können aber ihre Tücken haben - genaues Hinsehen lohnt sich.

Vor allem, wenn es um Verträge geht, ist das Problem bei einem elektronischen Pad: Man sieht zwar, wo man unterschreiben soll, aber nicht, was man genau unterzeichnet. Darauf weist die Verbraucherzentrale Brandenburg hin und rät, eine Leseversion oder einen Ausdruck zu fordern, den man sich dann in Ruhe ansehen kann.

Zinsverluste durch voreilige Unterschrift

Anlass für den Hinweis ist der konkrete Fall einer Sparkassenkundin, die ihr Konto in einer Filiale auflöste. Sie unterschrieb auf dem e-Pad ein Abrechnungs- und Auflösungsformular. Das bekam sie jedoch erst später ausgehändigt, als sie Zinsnachzahlungsansprüche geltend machte.

In dem Zusammenhang wies die Sparkasse darauf hin, dass sie mit ihrer Unterschrift auf weitere Ansprüche aus dem Sparvertrag verzichtet habe – also auch auf Zinsnachzahlungsansprüche.

Vorher hinsehen ist am besten

Die Frau wandte sich an eine Schlichtungsstelle und an die Verbraucherzentrale - mit dem Ergebnis, das ihr die Zinsen im vierstelligen Bereich nachgezahlt wurden. Nicht immer muss es aber so gut ausgehen. Am besten sei daher, vor der Unterschrift lesbare Texte zu verlangen und sich diese vor einer Unterschrift genau anzusehen, raten die Experten.



  Newsletter abonnieren

Euer News-Tipp an die Redaktion