Darum sind nackte Füße und Flip-Flops am Steuer ein No-Go

Autofahren bei Hitze Es gibt Sommertage, da scheint alles zu schmelzen – luftigste Kleidung und Schuhe sind angebracht und angesagt. Doch mit Flip-Flops oder barfuß ans Steuer eines Autos oder radeln – darf ich das?

Barfuß oder mit Flip-Flops Auto oder Fahrrad fahren - darf ich das? Ja, denn in Deutschland darf jeder selbst entscheiden, ob man ohne Schuhe, in Sandalen, Latschen oder festem Schuhwerk privat fahren möchten. Nur für Berufskraftfahrer gelten andere Vorgaben. Allerdings besagt die er Straßenverkehrsordnung (StVO), dass man sich so zu verhalten hat, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt werde.

Diese Botschaft ist deutlich, so die Prüfgesellschaft GTÜ: Potenzielle Risiken für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer durch das Fahren ohne geeignetes Schuhwerk muss man unbedingt vermeiden. Soll heißen: Schlechte Idee, seien lassen! 

Denn: Beim barfüßigen Autofahren fehlt einfach der volle Halt auf den Pedalen, und die Kraftübertragung kann ungenau sein. Schlimmstenfalls kommt das Auto nicht rechtzeitig zum Stehen, wenn der bloße Fuß vom Bremspedal rutscht oder der Flip-Flop nicht hält.

Verletzungsgefahr sowie haftungs- und versicherungsrechtliche Probleme 

Wer barfuß fährt, kann sich auch leichter an Pedalen und anderen Dingen im Autofußraum verletzten. Festes Schuhwerk schützt davor. Es kann übrigens auch vor Mithaftung im Falle eines Unfalls schützen. Der ADAC weist im Netz auf haftungs- und versicherungsrechtliche Probleme hin, wenn es durch das Fahren etwa mit offenen, locker sitzenden oder hohen Schuhen zu einem Unfall kam, den festes Schuhwerk hätte verhindern können.

Der Autoclub rät stets zu Modellen, die Halt und Sicherheit geben. Am besten sollten Schuhe folgende Dinge erfüllen:

  • sie dürfen nicht von der Pedalerie abrutschen
  • sie sollten einen guten Kraftschluss zwischen den Füßen und Pedalen ermöglichen
  • sie sollten keine Schleifen oder Ähnliches haben, mit dem man sich verheddern kann
  • sie sollten auch nicht zu breit sein, damit nicht zwei Pedale auf einmal getreten werden

Wer auf leichte Sommerschuhe, High Heels, Gummistiefel & Co. nicht verzichten mag, kann dieses Schuhwerk ja vor dem Fahren ausziehen und ein Paar geeigneter Schuhe fürs Fahren etwa im Kofferraum vorhalten – am besten Sportschuhe.

Diese erwiesen sich in einem früheren Test des österreichischen ADAC-Partnerclubs ÖAMTC als beste Wahl. Die Flip-Flops waren bei einer Notbremsung - Achtung Wortwitz - ein totaler Flop. Ebenso das Barfußfahren. Und auch Fahren und Bremsen mit High Heels war schwierig, der Pedalwiderstand sei durch die starr vorgegebene Fußhaltung und die hohen Absätze nicht mehr spürbar gewesen, so das Urteil der österreichischen Autofreunde.

Erhöhte Verletzungsgefahr beim Barfußradeln

Auch beim Radeln gibt es keine spezielle gesetzliche Vorschrift zu Schuhen. Aber wie auch beim Auto gilt: Sicherer Halt auf den Pedalen kann das Unfallrisiko senken, so die GTÜ. Denn dadurch hat man volle Kontrolle über das Bike. Nicht zu vernachlässigen: Die Verletzungsgefahr für die Zehen, speziell, wenn man barfuß vom Pedal rutscht oder in die Speichen kommt. Daher rät die GTÜ auch beim Radeln zu geeigneten Schuhen.



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