Köln.
Wohnanhänger an die Kupplung und auf in den Urlaub? Ja, gern. Und wenn’s mal länger dauert, kann ein Teil der Mitfahrer ja in den gemütlichen Caravan umsteigen und ein Nickerchen machen? Nein, auf gar keinen Fall.
Denn: In Deutschland dürfen sich während der Fahrt weder Kinder noch Erwachsene im Wohnwagen aufhalten. Und das gilt selbst dann, wenn es dort Möglichkeiten zum Anschnallen gibt. Darauf macht der Automobil-Club Verkehr (ACV) aufmerksam. Alle Personen müssen im Zugfahrzeug mitfahren.
Und auch wenn andere europäische Länder diese Regelung mitunter weniger streng handhaben würden, rät der ACV, während der Fahrt immer auf einen Aufenthalt im Caravan verzichten, um das Risiko von Verletzungen bei einem Unfall zu minimieren.
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