Wer zulassungsfreie Kraftfahrzeuge wie etwa Roller, Mofas oder Mopeds bewegt, braucht bald neue Kennzeichen. Denn ab 1. März startet ein neues Versicherungsjahr. Ab dem Stichtag ist nur noch das neue blaue Kennzeichen gültig.
Wer danach noch mit dem alten schwarzen unterwegs ist, macht sich strafbar und hat keinen Versicherungsschutz, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Das Kennzeichen gilt als Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese reguliert verursachte Fremdschäden. Für Schäden am eigenen Fahrzeug wäre zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung nötig.
Diese Fahrzeuge brauchen das Versicherungskennzeichen
Das Schild brauchen unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas oder Mopeds, die die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren.
Auch entsprechend motorisierte und schnelle Quads, Trikes und E-Roller brauchen das Schild wie auch motorisierte Krankenfahrstühle. Das gilt auch für Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion (bis 60 km/h), die bereits vor dem 1. März 1992 versichert waren.
Auch die schnellen S-Pedelecs brauchen ein Kennzeichen
Die Kennzeichen-Pflicht gilt auch für die schnellen S-Pedelecs, die bis 45 km/h beim Treten unterstützen. Normale Pedelecs - umgangssprachlich E-Bikes - bis 25 km/h gelten dagegen als Fahrrad und brauchen daher kein Kennzeichen.
Die Kennzeichen bekommt man direkt beim Versicherer. Dabei gibt es sowohl klassische Kennzeichen (13,0 x 10,1 Zentimeter) als auch kleinere Plaketten (6,7 x 5,5) für E-Scooter und Segways.
Anhand der dreistelligen Buchstabenkombination des Kennzeichens können Unfallopfer über den Zentralruf der Autoversicherer die Versicherung des Unfallgegners ermitteln. Das geht über den Zentralruf der Autoversicherer im Internet oder telefonisch (0800 2502600)
Bei den jeweils immer bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt die Farbe jährlich zwischen Schwarz, Blau und Grün.