Im vergangenen Jahr wurden wieder mehr Autos gestohlen - sogar deutlich mehr als im Jahr 2022. Das geht aus einer Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. Ihnen ist das auch passiert? Das sind jetzt Ihre ersten Schritte zum Melden des Diebstahls:
Schritt 1: Polizei kontaktieren
Ist es ausgeschlossen, dass der Wagen abgeschleppt wurde, sollte der befürchtete Diebstahl sofort der Polizei gemeldet und Anzeige erstattet werden, rät der ADAC. Das Auto wird dann zur Fahndung ausgeschrieben. Wichtig: Sie brauchen eine Kopie der Anzeige für die Versicherung und das Straßenverkehrsamt.
Die Verkehrsexperten vom ADAC empfehlen, nur diejenigen Angaben zum Auto bei der Anzeigenaufnahme zu machen, die man auch wirklich kennt - also etwa nicht den aktuellen Kilometerstand bloß schätzen.
Kann es sein, dass der Wagen doch nur im Halteverbot stand und entsprechend sichergestellt wurde, ist ebenfalls die Polizei der richtige Ansprechpartner, um das herauszufinden.
Schritt 2: Handy und Kreditkarten sperren lassen
Erinnern Sie sich, was alles im Auto lag? Das ist wichtig, wenn zum Beispiel auch Smartphones und Zahlungskarten abhandengekommen sind. Sie müssen nun sofort gesperrt werden.
Schritt 3: Verlustmeldung bei Versicherung und Bank
Die Versicherung sollte umgehend über den Diebstahl informiert werden, laut ADAC am besten schriftlich. Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge braucht die Versicherung in der Folgezeit diese Dokumente, um den Schaden übernehmen zu können:
- Kopie der Anzeige bei der Polizei
- Fahrzeugschlüssel und -papiere
- Abmeldebescheinigung von der Zulassungsstelle (siehe auch Schritt 4)
- Schriftliche Schadenanzeige des Kunden
- Angaben zum Wert des Fahrzeugs
Wer den gestohlenen Wagen geleast oder mithilfe einer Bank finanziert hat, sollte diese jetzt ebenfalls informieren.
Schritt 4: Auto abmelden
Der gestohlene Wagen muss beim Straßenverkehrsamt abgemeldet werden. Dafür braucht man laut ADAC eine Kopie der Diebstahlsanzeige sowie den Kfz-Brief und -Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2). Dieser Schritt sollte spätestens 14 Tage nach dem Diebstahl erfolgen, sodass man keine weiteren Kfz-Steuern und Versicherungsprämien zahlen muss.
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