Köln (dpa/tmn) Eine Kopie eines Fahrzeugscheins gilt nicht als gültiges Dokument und ist im Falle einer Verkehrskontrolle unzulässig. Der Fahrzeugschein muss bei einer Polizeikontrolle im Original vorgelegt werden können, andernfalls wird ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro fällig.
"Insbesondere Autovermieter legen den Fahrzeugschein gern nur als Kopie zu den Unterlagen, um einen Verlust zu vermeiden", sagt Philipp Mathey vom Automobil-Club Verkehr (ACV). "Wer ein Auto mieten möchten, sollte daher darauf achten, dass der Fahrzeugschein im Original ausgehändigt wird und im Zweifelsfall darauf bestehen", rät er.