Kinderspielzeug, Netzteile für Handy-Akkus oder Lichterketten für den Weihnachtsbaum: Bei vielen Produkten ist eine Prüfung, ob diese auch den Vorschriften entsprechen, notwendig, etwa um die Gefahr von Verletzungen oder Kurzschlüssen mit Brandfolge zu minimieren oder auszuschließen.
Der TÜV-Verband warnt nun davor, dass viele Produkte, die von Online-Marktplätzen wie etwa Temu, Shein oder AliExpress stammen, nicht den Vorschriften entsprechen. Dazu gehören scharfkantige Spielzeuge, fehlende CE-Kennzeichnungen oder auch fehlende Kontaktmöglichkeiten.
So hat etwa die Bundesnetzagentur im letzten Jahr stichprobenartig 5.000 Warensendungen aus sogenannten Drittstaaten kontrolliert. 92 Prozent der getesteten Produkte hätten nicht den EU-Vorschriften entsprochen. "Mit dem Direktverkauf über Online-Plattformen kommen massenhaft Produkte auf den europäischen Markt, die nicht die geltenden Anforderungen an die Produktsicherheit erfüllen", erklärt Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands.
Marktüberwachung stößt an ihre Grenzen
Die EU-Kommission geht davon aus, dass im letzten Jahr rund zwei Milliarden Pakete mit einem Warenwert von jeweils unter 150 Euro und damit auch unterhalb der Zollgrenze an EU-Bürger und EU-Bürgerinnen verschickt wurden. Die stark wachsende Zahl der Produkte, die über Online-Plattformen aus Drittstaaten in die EU gelangen, überforderten Kontrolleure und den Zoll.
Oft würden Produkte auch falsch deklariert, um den Zoll zu umgehen. Eine Abschaffung der Zollgrenze, wie sie im Rahmen der Zollreform angedacht ist, könnte den Direktversand für Hersteller außerhalb der EU unattraktiver machen. Die Zahl der Einzelsendungen könnte so deutlich reduziert werden und die Kontrollbehörden in diesem Bereich wieder handlungsfähiger machen, heißt es in der Mitteilung.
Digital Service Act der EU verschärfen
Der Digital Service Act der EU-Kommission ist seit Februar 2024 in Kraft. Er sieht vor, dass große Online-Marktplätze mit mehr als 45 Millionen Nutzern und Nutzerinnen in der EU strengen Transparenz- und Sorgfaltspflichten unterliegen. Sie müssen gewährleisten, dass sie keine unsicheren Produkte vertreiben und Risikobewertungen durchführen.
Der TÜV-Verband fordert nicht nur, dass die geltenden Bestimmungen konsequent angewendet werden, sondern auch, dass die festgelegte Nutzergrenze von 45 Millionen abgesenkt wird. Dazu sagt Bühler: "Bei der Produktsicherheit im Online-Handel klaffen die gesetzlichen Vorgaben und die Realität immer weiter auseinander (...) Auch mittelgroße Online-Marktplätze sollten den strengen Transparenz- und Sorgfaltspflichten unterliegen, denn das Schutzbedürfnis der Verbraucher misst sich nicht an der Größe des Unternehmens."