Mit dem neuen Jahr 2022 kommen auf Fahrzeughalter und Autofahrer einige Veränderungen und neuen Gesetze zu. Dabei geht es nicht nur um den neuen Bußgeldkatalog, der seit November 2021 für Millionen Autofahrer gültig ist und härtere Strafen vorsieht. Auch der steigende CO2-Preis führt dazu, dass die Mineralölunternehmen höhere Kosten haben und im Zuge dessen die Diesel- und Benzinpreise weiter steigen. Der Automobilclub Europa ACE rechnet mit einem Aufschlag von 1,6 Cent pro Liter Diesel, und 1,4 Cent pro Liter Benzin. Allerdings könnte der Dieselpreis auch um bis zu 18 Cent je Liter steigen. Im Koalitionsvertrag der neuen Regierungsparteien wurde geschrieben, der Dieselsteuersatz solle jenem von Benzin unter Umständen angeglichen werden. Laut Spiegel sagte der Verkehrsminister der neuen Bundesregierung Volker Wissing (FDP) jedoch bereits, er werde dafür sorgen, "dass höhere Energiesteuern auf Dieselkraftstoffe durch geringere Kfz-Steuern ausgeglichen werden".

Führerscheinumtausch (EU-Führerschein) schon bis Januar 2022

Die ersten Alters- und Personengruppen sollten ihren alten Führerschein bereits bis zum 19. Januar umgetauscht haben. Dabei handelt es sich um Papierführerscheine, welche in ein fälschungssicheres Scheckkartenformat (DIN-Norm) wie von der EU-Verordnung umgewandelt wird. Ausführliche Informationen über den neuen Führerschein findet ihr  HIER.

Maskenpflicht im Fahrzeug?

Die Erste-Hilfe-Ausrüstung im Auto muss im neuen Jahr zwei Mund-Nase-Bedeckungen enthalten. Das sieht eine Änderung der Straßenverkehrsordnung vor, die aller Wahrscheinlichkeit nach bis Ende 2022 in Kraft tritt. Der genaue Zeitpunkt, ab wann der Mund-Nasen-Schutz mitzuführen ist, ist noch unklar, genau wie die Höhe des Bußgeldes für den Fall, dass die Masken fehlen. Bislang wurden fehlende Gegenstände im Verbandskasten mit fünf Euro Bußgeld geahndet. Generell enthält der neue Bußgeldkatalog höhere Strafen für Autofahrer.

Zusätzliche Prämie: E-Auto-Förderung

Privatbesitzer von Elektroautos können vom 1. Januar 2022 an unabhängig von der elektrischen Mindestreichweite neben der Kaufprämie eine weitere Förderung einstreichen: Es wird quasi einen Zertifikatehandel geben, bei dem die eingesparten Emissionen des eigenen E-Fahrzeugs verkauft werden. Dazu wurde eine pauschale Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) festgelegt. Interessiert am Kauf sind etwa Mineralölkonzerne. Bislang mussten sie Strafen zahlen, wenn sie bestimmte CO₂-Grenzwerte überschritten hatten. Ab Januar nun können sie stattdessen Fahrer von E-Autos unterstützen, indem sie deren THG-Quoten aufkaufen. Dafür gibt es Vermittlerportale wie Enercity, Green Income, Maingau Energie, eQuota, Fairenergy oder Emobia, die das Verhandeln zwischen E-Auto-Fahrern und Konzernen übernehmen. E-Auto-Besitzer können so pro Jahr mehrere Hundert Euro für ihre THG-Quote erhalten. Die Vermittlerfirmen wiederum verkaufen dann die eingesparten CO2-Emissionen gebündelt an interessierte Konzerne, die etwas gegen den CO2-Ausstoß tun wollen.

Was sich für Plug-in-Hybride ändert 

Fahrer von Plug-in-Hybriden (PiH) müssen auch ab 2022 Änderungen beachten: So bekommt ein Fahrzeug nicht wie bereits ab einer elektrischen Reichweite von 40 Kilometern die Fördermittel, sondern ab 60 Kilometern. Stößt das Fahrzeug allerdings weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer aus, dann erhält er auch die Förderung, wenn er keine 60 Kilometer elektrisch zurücklegen kann.

Blackbox in neuen Fahrzeugen

Ab dem 6. Juli 2022 müssen neue Automodelle ab Werk mit mindestens neun Assistenzsystemen ausgestattet sein. Zu diesen Systemen gehören ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, der dem Fahrer das Überschreiten der jeweils geltenden Höchstgeschwindigkeit anzeigt und ihn warnt. Außerdem wird ein Notbremsassistent und ein Notfall-Spurhalteassistent verpflichtend sein. Darüber hinaus sollen neue Fahrzeuge eine Blackbox erhalten. Diese kennt man bisher eher aus einem Flugzeug. Es handelt sich um einen Unfalldatenspeicher, der im Fahrzeug installiert wird. Hinzu kommen das Warnsystem bei nicht angeschnallten Insassen, ein Rückfahrassistent, ein Müdigkeitswarner, eine adaptive Signallichtfunktion, die bei einer Notbremsung automatisch Hinterherfahrende warnt, sowie eine standardisierte Schnittstelle, an die eine Alkohol-Wegfahrsperre angeschlossen werden kann. Für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht - also vor allem Transporter und Lkw - ist ab 2022 zudem ein Abbiegeassistent vorgeschrieben.

Auch im kommenden Jahr bzw. im Januar 2023 wird es wieder einige Änderungen für Autofahrer geben.