Geimpft, genesen, ungeimpft, getestet, geboostert, gesund - all diese Begriffe bestimmen nicht nur unser alltägliches Leben im Moment, sondern auch das festliche Beisammensein an den Weihnachtsfeiertagen und Silvester. Bei den vielen Einschränkungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene kann man schon mal durcheinanderkommen. Wir haben für das wichtigste noch mal auf einen Blick zusammengefasst. 


1. Kontaktbeschränkungen: Wer darf sich denn jetzt treffen? 


Der Impfstatus entscheidet hier das Wesentliche. Treffen nur Geimpfte und Genesene aufeinander, dürfen in Sachsen bis zu 20 Personen zusammenkommen - auch am Weihnachtsabend. Dennoch wird hier von der Regierung empfohlen, auch die unter die 2G-Regel fallenden Personen vorher zu testen oder testen zu lassen und die Nachweise für den jeweiligen Status mitzuführen. 
Sobald allerdings eine ungeimpfte und nicht genesene Person bei der Feierlichkeit dabei ist, reduziert sich die Maximalanzahl der Personen drastisch. Dann dürfen nur noch ein Haushalt und eine weitere Person zusammen feiern. 
Kinder bis zu 16 Jahren sind bei den Regelungen ausgenommen. 


2. Beherbergungen: Ich brauche eine Übernachtungsmöglichkeit! 


Jetzt ist es ja auch zwischen Weihnachten und Silvester nicht selten, dass man Verwandte besucht, die nicht im unmittelbaren Wohnumfeld Zuhause sind und man damit eine Übernachtungsmöglichkeit braucht. 
Obwohl laut sächsischer Corona-Verordnung bis zum 9. Januar 2022 Beherbergungszwecke touristischer Natur untersagt sind, wurde mit aufgrund "sozialer Anlässe" eine Ausnahmeregelung getroffen. Unter solche Anlässe zählen laut Tourismusministerium auch die Besuche von Familie und Verwandten zwischen Weihnachten und Silvester. Übernachtungen in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen sind demnach möglich - insofern die Einrichtungen geöffnet haben und natürlich unter 3G-Regel sowie Kontakterfassung. 


3. Ausgangsbeschränkungen: Ich will die Familie besuchen, wann muss ich denn wieder Zuhause sein? 


Wie bereits in der Verordnung zuvor gilt auch jetzt seit 13. Dezember bis 9. Januar 2022 die sogenannte Hotsport-Regelung: Wenn in Landkreisen und kreisfreien Städten die 7-Tage-Inzidenz über 1.000 an drei aufeinanderfolgen Tagen anzeigt, gilt für ungeimpfte Personen eine Ausgangsbeschränkung von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages - auch für die Weihnachtsfeiertage. Eine Ausnahme gibt es für den Besuch von Gottesdiensten.