Seit 2018 gibt es im deutschen Personenstandregister drei Geschlechtseinträge. Männlich, weiblich und divers. Die Eltern neugeborener Kinder dürfen das Geschlecht "divers" wählen, wenn es weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann. Im Jahr 2021 wurden in Sachsen drei Kinder geboren, die den Geschlechtseintrag "divers" bekamen. Zudem kann der Geschlechtseintrag offen gelassen werden.
Weiterhin ist der Wechsel der Geschlechtsidentität im Erwachsenenalter möglich. Drei frühere Männer und fünf ehemalige Frauen haben ihr Geschlecht, nach mehreren Gutachten und psychologischen Beratungen, innerhalb des letzten Jahres geändert.
Unbehagen und hoher Leidensdruck bei Betroffenen
Der Deutsche Ethikrat spricht sich für die Regelungen aus, da es zu einem hohen Unbehagen und Leidensdruck bei den Betroffenen kommen kann. Die AfD hingegen kritisiert die drei Geschlechtseinträge im Personenstandregister, da es überstürzt sei, "wegen einer 0,001-Prozent-Minderheit das binäre Geschlechtssystem aufzuweichen".
erschienen am 10.05.2022