Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen stuft Pegida (Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes) zur erwiesenen extremistischen Bestrebung ein. Es liegen inzwischen hinreichend gesicherte Erkenntnisse vor, dass sich Pegida im Laufe der Jahre zu einer verfassungswidrigen Bewegung entwickelt hat.
Pegida unter Beobachtung des Verfassungsschutzes
Während Pegida in den Anfangsjahren noch eine Gruppierung war, die ein heterogenes Publikum anzog und eher gemäßigte Forderungen und Positionen vertrat, übernahm sie in den Folgejahren in zunehmendem Maße qualitativ und quantitativ radikale und zuletzt extremistische Grundüberzeugungen. Diese Entwicklung ist Ausdruck einer über die Jahre stetig gewachsenen verbalen wie auch ideologischen Radikalisierung und Enthemmung. Beides ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass erwiesene Rechtsextremisten den Verlauf von Pegida-Veranstaltungen als Organisatoren, Redner und Netzwerker ganz wesentlich beeinflusst haben.
Pegida selbst hat sich im Verlauf seines Bestehens eine immer stärkere rechtsextremistische Ausrichtung gegeben. In aller Öffentlichkeit werden unverhohlen Positionen propagiert, die mit dem Wertekanon des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland inkompatibel sind. Dazu gehört, dass der Parlamentarismus permanent verächtlich gemacht und das Rechtsstaatsprinzip abgelehnt werden. Außerdem finden sich in den Redebeiträgen regelmäßig minderheitenfeindliche, muslimfeindliche und antisemitische Äußerungen. Es ist daher nur folgerichtig, dass Pegida inzwischen ein wesentlicher, nicht mehr hinwegzudenkender Bestandteil der rechtsextremistischen Szene geworden ist. Sie verfolgt dabei zielgerichtet die Strategie, immer tiefer in die Mitte der Gesellschaft einzudringen und einen ideologischen Schulterschluss zwischen der rechtsextremistischen Klientel und den politisch indifferenten Teilen der Gesellschaft herzustellen.
Dabei orientieren sich die maßgeblichen Pegida-Akteure nach einem bewährten Verhaltensmuster: Politische Ereignisse mit Empörungspotenzial dienen als Initialzündung für Großveranstaltungen, mit denen vor allem Personen aus der Mitte der Gesellschaft erreicht werden sollen.
LfV-Präsident Dirk-Martin Christian führt hierzu aus: "Indem Pegida bekannten Rechtsextremisten regelmäßig eine öffentliche Agitationsplattform bietet, um verfassungsfeindliche Positionen und Ideologien propagieren zu können, fungiert diese Bewegung wie ein "Scharnier" zwischen Extremisten und Nichtextremisten. Auf diese Weise wird zugleich eine immer weiter fortschreitende Entgrenzung zwischen demokratischen, radikalen und extremistischen Positionen im gesellschaftlichen Diskurs in Sachsen befördert. Das dadurch bedingte, immer tiefere Eindringen rechtsextremistischen Gedankenguts in die Mitte der Gesellschaft ist auf Dauer eine ernstzunehmende Gefahr für unsere freiheitlich-demokratisch verfasste Gesellschaftsordnung", so der LfV-Präsident.
In die Beobachtung werden daher - neben dem Pegida-Förderverein - sämtliche Personen und Aktivitäten in die Beobachtung einbezogen, von denen extremistische Bestrebungen ausgehen. "Um es noch einmal klarzustellen: Nicht beobachtet werden dagegen friedliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Versammlungen, die von ihrem Grundrecht der freien Meinungsäußerung Gebrauch machen", betont der LfV-Präsident.
erschienen am 07.05.2021