Das Oberlandesgericht hat am 24. März ein Urteil gefällt: Gegen Mitglieder der rechtsextremen Gruppierung "Revolution Chemnitz" wurden Haftstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten sowie fünfeinhalb Jahren verhängt.
Alle acht Angeklagten wurden wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt, der Rädelsführer Christian K. zudem wegen deren Gründung.
Hintergrund des Prozesses
Die Gruppe hatte sich im September 2018 gegründet, während es in Chemnitz zu rechten Demonstrationen und Ausschreitungen kam. Hintergrund war der gewaltsame Tod eines 35 Jahre alten Deutschen, bei einer Auseinandersetzung mit Flüchtlingen am Rande des Chemnitzer Stadtfestes Ende August. Für die Tat wurde ein Mann aus Syrien 2019 wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.
Laut Anklage hatte sich die "Revolution Chemnitz" am 10. September 2018 in einem Chat formiert. Der mutmaßliche Rädelsführer, der die höchste Haftstrafe erhielt, stellte eine Art Pamphlet in einen Gruppenchat. Mitglieder konnten dann entscheiden, ob sie bei der Gruppierung dabei sein wollen, oder nicht.
"Den Beschuldigten ging es darum, die Unruhen in Chemnitz im September 2018 zu nutzen, um mit gewaltsamen Aktionen am 3. Oktober 2018 in Berlin einen Systemwechsel im Sinne ihrer rechten Ideologie einzuleiten", heißt es in dem Beschluss. Ein Angriff auf Ausländer in Chemnitz am 14. September mit Schlaghandschuhen und Glasflaschen soll als "Probelauf" gedacht gewesen sein.
Verteidigung kritisierte Prozess als ein rein politisches Verfahren
Die Verteidigung hatte auf Freisprüche oder mildere Strafen plädiert und hielt den Terrorvorwurf für völlig überzogen. Die Verteidigung des mutmaßlichen Rädelsführer Christian K. sagte am Dienstag lediglich, sie erwarte eine "angemessene Rechtsfolge". Zugleich kritisierte sie den Prozess als ein politisches Verfahren. Laut der Verteidigung sei auch nicht klar, ob die im Chat genannte Waffenbeschaffung tatsächlich ernst gemeint war.
Die Verteidigung des Angeklagten Sten E. bezweifelte, dass es sich bei der Gruppe "Revolution Chemnitz" um eine terroristische Vereinigung handelte. Es habe keine Verfestigung und kein Programm gegeben. Vielmehr seien die Chatverläufe von "Revolution Chemnitz" als "virtueller Stammtisch" zu bezeichnen. Zudem zweifelten die Verteidiger an, dass der Landfriedensbruch auf der Chemnitzer Schlossteichinsel als "Probelauf" für eine geplante Revolution gewertet werden könne. Der jüngste Angeklagte, Martin H., soll nach dem Willen der Verteidigung nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Er war zum Zeitpunkt der Taten 20 Jahre alt.