Deutschland hinkt mal wieder hinterher. Nicht nur beim digitalen Impfnachweis, sondern auch mit dem Beschluss, was man mit solch einem Nachweis am Ende überhaupt darf. Aktuell sind zwar erst 8 Prozent der Deutschen vollständig geimpft, in drei bis vier Wochen wird hierzulande aber jeder Vierte bereits die zweite Impfdosis erhalten haben. Spätestens dann sollte der Fahrplan für geimpfte Personen feststehen. Denn warum sollte jemand mit ausreichendem Schutz vor dem tückischen Virus weiterhin Abstand halten oder medizinische Masken tragen müssen? Eine Ausgangssperre für Bürger, von denen keine Gefahr ausgeht, ist nicht nur aus virologischer Sicht unsinnig. Der Druck auf die Bundesregierung, dahingehend eine Verordnung zu formulieren, wächst also mit jeder Impfung.
Grundloses Festhalten an AHA-Regeln?
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht kündigte bereits im Januar in der ARD an: "Wenn ganz klar feststeht, dass von Geimpften keine Gefahr mehr ausgeht, dass sie nicht infektiös sind, dann kann der Staat auch nicht in deren Grundrechte eingreifen." Der Staat dürfe diese nur einschränken, wenn es ein legitimes öffentliches Ziel dafür gibt, also einen guten Grund. Der Grund lag vor, als es darum ging, Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Diesen Schutz gewährleisten wir nun nicht mehr alleine durch AHA-Regeln, sondern vor allem durch die Impfungen. Auch das Robert Koch-Institut bestätigte jüngst: Das Risiko, dass Geimpfte das Corona-Virus übertragen, sei sehr gering. Der gute Grund zur Einschränkung der Grundrechte ist somit nicht mehr aufrecht zu erhalten.
Bundesländer haben bereits reagiert
Einige Bundesländern sind von sich aus tätig geworden und haben Geimpfte bereits mit negativ Getesteten gleichgestellt, etwa beim Zugang zu Läden und Dienstleistungen. Sachsen will Bürger, die geimpft sind oder eine Corona-Infektion überstanden haben, bereits mit der nächsten Corona-Schutzverordnung am 10. Mai von der Pflicht befreien, einen negativen Test vorzulegen. In Bayern müssen komplett Geimpfte schon jetzt keine Corona-Tests mehr vorlegen. Auch in Rheinland-Pfalz und Berlin ist das teilweise der Fall. In Hessen entfällt sogar die Quarantänepflicht für geimpfte Personen, wenn eine Person in ihrem Haushalt an Corona erkrankt. Von der Quarantäne befreit sind auch Personen, die mit einem vollständigen Impfschutz aus dem Ausland einreisen. Eine Ausnahme bildet die Einreise aus einem Virusvariantengebiet. Doch sollten solche Beschlüsse nicht - wie auch die beschlossene Bundesnotbremse - für ganz Deutschland gelten?
Debatte abhängig vom Impfangebot?
Einigung sieht anders aus: Während die einen Politiker eine Rückgabe der Rechte ohne Aufschub fordern, halten andere die Debatte für verfrüht. So auch die Landtagsabgeordnete Hanka Kliese von der SPD. Gegenüber dem MDR sagte sie: "Ich halte die Diskussion für momentan einfach nicht angebracht, weil noch nicht für alle Menschen, die sich gerne impfen lassen wollen, überhaupt Impfungen zugänglich sind." Außerdem wolle sie nicht, dass der Staat Unterschiede zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften macht. Auch Alexander Dierks, sozialpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion macht die Schwelle für Beschlüsse davon abhängig, dass jeder ein Impfangebot bekommen kann. Rechtswissenschaftler sind sich jedoch einig: Wenn der Staat auch bei Geimpften an Grundrechtseingriffen festhält, handelt er verfassungswidrig - und das noch mindestens vier Wochen lang! Denn erst Ende Mai soll die bundesweite Regelung für mehr Freiheiten von geimpften Bürgern fertig sein.
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