Die Klagen in Asylangelegenheiten an den sächsischen Verwaltungsgerichten in Dresden, Chemnitz und Leipzig nehmen weiter zu. "Der Trend ist stark steigend", sagte ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen auf Anfrage. Ende September lag die Zahl der Eingänge bei 5.844 und damit um gut 400 über denen des Vorjahres. Für das aktuelle Gesamtjahr geht das OVG von insgesamt knapp 8.000 Eingängen aus - angesichts der Entwicklung im Sommer mit der Tendenz weiter nach oben.
Dabei widersprechen derzeit in den meisten Fällen Menschen aus Venezuela - diese Verfahren werden in Sachsen konzentriert - sowie Syrien, der Türkei, Afghanistan und dem Irak dem Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf).
Personalausstattung unzureichend für Aufgaben
Nach OVG-Angaben war die Besetzung der Asylkammern bereits vor einem Jahr an den Verwaltungsgerichten nicht mehr auskömmlich. "Die Eingänge jetzt können mit dem vorhandenen Personal nicht mehr bewältigt werden." Die Situation habe auch negative Auswirkungen auf andere Bereiche.
Die Verfahrensdauer liegt nach vorläufigen Zahlen für das erste Halbjahr bei 18,5 Monaten und damit über dem Bundesdurchschnitt - und hat sich gegenüber 2023 um anderthalb Monate verlängert. Gründe sind die aktuelle, aber auch die Belastung in Folge von Unterbesetzung in den asyleingangsstarken Jahren 2015 und folgende sowie die unzureichende Personalausstattung, sagte der OVG-Sprecher.
Leipzig zuständig für Verfahren türkischer Antragsteller
Auch am Verwaltungsgericht Leipzig ist die Zahl der Eingänge im Asylbereich "recht hoch". Seit Mai ist es exklusiv für die Verfahren türkischer Antragsteller im Freistaat zuständig und übernahm zunächst 800 anhängige Verfahren aus Dresden und Chemnitz. Seitdem kamen etwa 400 neue Verfahren dazu.
Sollte dieser Trend bis zum Jahresende anhalten, rechnet das Gericht mit doppelt so vielen Eingängen im Bereich der Asylverfahren. Aus zuletzt etwa jährlich 2.500 neuen Klagen und Eilverfahren in klassischen Rechtsgebieten und im Asylbereich könnten es etwa 3.700 werden. Das bedeute eine erhebliche Mehrbelastung, trotz der zwischenzeitlichen Aufstockung des richterlichen Personals. Weitere Stellen wären nötig, um die gesunkene Verfahrensdauer zu halten – im ersten Halbjahr lief ein Klageverfahren im Schnitt nur noch 240 Tage.
Nur ein Zehntel der Klagen in Dresden stattgegeben
Der Schnitt am Verwaltungsgericht Dresden lag in diesem Jahr bis Ende September bei 17,5 Monaten, im dritten Quartal allerdings bei 14,7 Monaten. 2023 waren es 17,1 Monate und Eilverfahren dauerten 1,2 Monate. 2024 sind es 1,8 Monate bisher, dabei hatten nur jede 10. Klage Erfolg und ein Drittel aller Eilverfahren.