Dresden. Sachsens Hochschulen führen im Sommersemester die Lehre weitgehend wieder in Präsenzveranstaltungen durch. Mit zusätzlichen Corona-Schutzmaßnahmen soll jedoch die Sicherheit auf dem Campus gefördert werden. Darauf verständigten sich das Wissenschaftsministerium, die Landesrektorenkonferenz (LRK) und die Berufsakademie Sachsen (BA Sachsen). Da die jeweiligen Hochschulen die Situation vor Ort am besten einschätzen könnten, sollen sie im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten Maßnahmen ergreifen, die im Sinne des Infektionsschutzes angemessen sind.
"Impfangebote sehr ernst genommen"
"Die Impfquote bei den Studierenden und wissenschaftlichen Beschäftigten an den sächsischen Hochschulen ist deutlich besser als in der Allgemeinbevölkerung", so Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow. Das zeige sich daran, dass in den Testzentren an den Hochschulen nach Einführung der 3G-Regel für den Besuch von Präsenzveranstaltungen der Hochschulen nur eine überschaubare Zahl von Studierenden zum Test gekommen sind. Gemkow weiter: "Auch haben Umfragen unter den Studierenden bereits im Herbst 2021 ergeben, dass die jungen Menschen das Impfangebot sehr ernst genommen und genutzt haben." Die sächsischen Hochschulen plädieren daher weiterhin dafür, Impfangebote möglichst flächendeckend und niederschwellig anzubieten, um die Impfquote weiter zu erhöhen und bei den Studierenden und wissenschaftlichen Beschäftigten auf einem hohen Niveau zu halten.
Individuelle Maßnahmen statt zentrale Vorgaben
Da sich die Anforderungen an den einzelnen Hochschulen jedoch stark unterscheiden, bleiben die Anordnungen von Maßnahmen im Entscheidungsbereich der jeweiligen Hochschule. Rechtsgrundlagen sind hierfür sowohl die geltenden Arbeitsschutzregeln als auch das Hausrecht der Rektorate. "Hochschulen wie zum Beispiel die Palucca Hochschule für Tanz mit wenigen hochqualifizierten Studierenden haben nun mal andere Bedarfe an Schutzmaßnahmen vor Infektionen als eine breit aufgestellte Volluniversität mit mehr als 30.000 Studierenden oder eine TU mit vielen Laboren und Technikumsräumen", so der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz Klaus-Dieter Barbknecht. "Deshalb setzen wir nach wie vor darauf, dass spezielle Vor-Ort-Kenntnisse und daraus abgeleitete Maßnahmen besser sind, als zentrale Vorgaben. LRK und Wissenschaftsministerium empfehlen weiterhin, FFP2-Masken als effektive Schutzmaßnahme im Präsenzbetrieb anzusehen."