Studieren ohne zusätzlichen Druck: Erneute Verlängerung der Regelstudienzeit in Sachsen

Campus Erschwerte Lernbedingungen durch die Corona-Pandemie

Die Corona-Schutzmaßnahmen bedeuten auch für viele Studierende erschwerte Bedingungen. Die vermehrten Online-Formate und unterschiedliche Lernvoraussetzungen zu Hause oder in der Wohngemeinschaft führen unter Umständen dazu, dass das Studium nicht in der Regelstudienzeit zu Ende vorgesehen werden kann. Vor diesem Hintergrund bringt das Wissenschaftsministerium in enger Abstimmung mit der Landesrektorenkonferenz erneut eine Verordnung auf den Weg, mit der individuellen Regelstudienzeit für das Wintersemester 2021/22 verlängert wird.

Hoffnung auf Normalität nicht erfüllt

"Wir alle hatten uns gewünscht, dass das laufende Wintersemester weitgehend normal verläuft. Hochschulen, Berufsakademie Sachsen und Studierende haben gleichermaßen alles versucht, dass das gelingt", blickt Sachsens Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow zurück. "Dennoch ist aus Gründen, die weder die größtenteils geimpften Studierenden noch die Hochschulverwaltungen zu verantworten haben, wieder ein Übergang zu verstärkter digitaler Lehre nötig geworden." Dies gehe mit zusätzlichen Belastungen für die Studierenden einher. "Um den dadurch entstehenden Druck im Studium etwas zu mindern, sollen die Studierenden wenn nötig ihr Studium zeitlich um ein weiteres Semester strecken können, ohne dass ihnen Ausbildungsnachteile daraus entstehen."

Druck auf vorhandene Lehrkapazitäten

Für die Hochschulen sei die Entscheidung zur erneuten Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit alles andere als leicht, sagt Klaus-Dieter Barbknecht, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz. "Es werden weniger Studierende ihres Studiums wie geplant abschließen, während gleichzeitig im Frühjahr und im Herbst tausende Studienanfängerinnen und -anfänger immatrikuliert werden. Das erhöht den Druck auf die vorhandenen Lehrkapazitäten." Trotzdem würden auch die Hochschulen die Notwendigkeit der erneuten Verlängerung sehen. Bereits Ende 2020 hatte der Landtag das Hochschulfreiheitsgesetz novelliert und damit zunächst den Weg für die Verlängerung der Regelstudienzeit für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/21 frei gemacht.



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