Bad Schandau. Für das Boofen, also Übernachten in der freien Natur soll es im Gebiet der Sächsischen Schweiz eine jährliche zeitweilige Sperrung geben. Menschen, die das Boofen praktizieren, müssen während der Brut- und Setzzeit von Anfang Februar bis Mitte Juni nun darauf verzichten. Eingeführt wird dies, um den Lebensraum der Tiere in der Sächsischen Schweiz zu schützen und das Freiübernachten einzudämmen. So ging beispielsweise das Brutverhalten von Wanderfalke und Schwarzstorch drastisch zurück. In den letzten Jahren häuften sich zudem die Übernachtungen, welche nicht an den insgesamt 58 offiziellen Plätzen im Nationalpark stattgefunden haben. Dies führte zu Müll, Fäkalien und Waldbränden, die durch nicht gelöschtes Feuer entstanden.
Bis zum 28. April 2022 läuft das Beteiligungsverfahren über die neuen Regeln fürs Boofen.
erschienen am 04.04.2022