Angesichts der aktuellen Lage hat der Bund weitere finanzielle Hilfe zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie beschlossen. Besonders Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen stehen durch die Corona-Krise vor existenziellen Problemen. Einnahmen brechen weg, Kosten wie Mieten oder Pacht laufen weiter, Rücklagen sind schnell aufgebraucht und oft bestehen keine Zugänge zu Krediten.
Corona-Schutzschild für einmalige Soforthilfen
Der Corona-Schutzschild in Höhe von 50 Milliarden Euro beinhaltet eine Soforthilfe in Form von Zuschüssen für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen. Das Sofortprogramm stellt einmalige Soforthilfen zur Verfügung. Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen mit maximal zehn Beschäftigten können bis zu 15.000 € Zuschuss zu den Betriebskosten für drei Monate erhalten, Unternehmen mit maximal fünf Beschäftigten bis zu 9.000 €. Der Zuschuss als Corona-Hilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Er diene als Soforthilfe dazu, Liquiditätsengpässe zu überbrücken, die durch rückläufige und ausbleibende Umsätze sowie weiterlaufende Kosten wie zum Beispiel für Waren, Miete oder Kredite entstehen.
Das Programm ergänze die Programme der Länder. Anträge sollen aus einer Hand in den Bundesländern bearbeitet werden. Dazu wurde am 29. März 2020 zwischen Bund und Ländern eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung beschlossen. Ansprechpartner in Sachsen ist die Sächsische Aufbaubank (SAB).
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Bundesfinanzministerium.