In Sachsen können sich ab kommender Woche Menschen impfen lassen, die der sogenannten Priorisierungsgruppe 3 angehören. Dazu gehören Beschäftigte im Lebensmittelhandel und der freiwilligen Feuerwehr sowie Soldaten, Mitarbeiter:innen "kritischer Infrastruktur" wie zum Beispiel dem Bestattungswesen, Mitarbeiter:innen des Transports- und Verkehrswesens und der Kinder- und Jugendhilfe. Zudem sind Personen berechtigt, die durch ihre Arbeits- und Lebensumstände einem erhöhten Risiko, an Covid-19 zu erkranken ausgesetzt sind. Eine Liste mit allen zulässigen Personen- und Berufsgruppen will das Sozialministerium in den kommenden Wochen veröffentlichen.
Keine Impfpriorisierung im Vogtland
Der Vogtlandkreis ist aufgrund dauerhaft hoher Inzidenz von der sachsenweiten Regelung der Impfverteilung ausgeschlossen. Die angedachte Priorisierung wurde bereits am 12. März aufgehoben somit können sich dort alle impfen lassen, die möchten. Auch in anderen Teilen Sachsens wird die Forderung nach einer weiteren Öffnung der Priorisierung, aufgrund der dauerhaft steigenden Inzidenz lauter.