Wenn aus Liebe zu Mode und Design, dem entsprechenden Talent und unternehmerischen Geschick ein Bekleidungsunternehmen wird, dann ist es unerlässlich, das eigene Label bekannt zu machen. Doch das ist nicht der einzige Grund, Textilien mit einem Etikett zu versehen. Wer gewerblich Kleidung verkauft, muss angeben, was alles "im Stoff" drin ist. Denn welches neue Unternehmen möchte schon gern Kleidung vom Markt nehmen bzw. nachbessern müssen? Die Textilkennzeichnungspflicht gilt, sobald auch hobbymäßig genähte, gestrickte oder gestickte Teile verkauft werden.

Wichtig für Nachhaltigkeit und Allergiker

Wirtschaftsminister Martin Dulig: "Die Angaben der verarbeiteten Materialien sind wichtig, vor allem für Allergiker oder Menschen, die bewusst nachhaltig leben und deshalb auf Produkte tierischen Ursprungs oder auf synthetische Stoffe verzichten möchten. Textilunternehmen müssen deshalb immer angeben, welche Materialien zur Herstellung verwendet wurden und in welchem Verhältnis diese zueinanderstehen. Mit unserem Infoflyer wollen wir die Jungunternehmerinnen und -unternehmer gleich von Anfang an gut informieren."

Langfristige Freude an Kleidung

Wichtig ist, dass die Kundinnen und Kunden sich vor dem Kauf über die Faserzusammensetzung informieren können - auch bei Online-Verkauf. Zusätzlich sind Pflegehinweise wichtig, um lange Freude an der erworbenen Kleidung zu haben. Deshalb sind neben der höchstmöglichen Waschtemperatur außerdem weitere Angaben wünschenswert, zum Beispiel, ob das Produkt in den Wäschetrockner darf, gebügelt werden kann oder ob es besser bei einer Handwäsche bleibt. Es ist in erster Linie eine Frage des Verbraucherschutzes, Etiketten für Kleidung mit Pflegeanleitungen aufzuwerten, gleichzeitig aber auch ein Beitrag zur Nachhaltigkeit.

Gesonderte Sicherheit für Kinderkleidung

Der Aspekt der Sicherheit kommt insbesondere bei Kinderkleidung zum Tragen. So praktisch Knöpfe, Kordeln und Zugbänder an Kleidung auch sind, für Kinder können sie schnell zur Falle werden. Daher gelten spezielle Anforderungen. So dürfen unter anderem lose Enden von Zugbändern, funktionellen Kordeln, gebundenen Gürteln oder Schärpen nicht verknotet sein bzw. durch Verzierungen eine Gefahr durch Hängenbleiben z.B. an Rolltreppen, Bustüren oder Fahrradspeichen darstellen. Die Enden müssen jedoch gegen Ausfransen gesichert sein, z. B. durch Heißversiegeln.