Endlich ist Schluss mit dem Ärger über kaputte Smartphones, Kaffeemaschinen oder Fernseher - dank des sächsischen Reparaturbonus gibt es jetzt bares Geld zurück! Mit bis zu 200 Euro beteiligt sich der Freistaat an den Reparaturkosten. Anträge können seit dem 6. November gestellt werden. Ziel des Reparaturbonus ist die Vermeidung von Elektroschrott.
Zwei Reparaturen pro Jahr förderfähig
Das Bonusprogramm startete am 6. November und steht allen Bürgern im gesamten Freistaat Sachsen zur Verfügung. Jährlich bis zu zwei Reparaturrechnungen können bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht werden. Kundinnen und Kunden bekommen dann 50 Prozent der Kosten erstattet, maximal jedoch 200 Euro pro Reparatur. Zu den förderfähigen Geräten zählen neben Küchen- und Haushaltsgeräten auch Unterhaltungselektronik wie Computer, Musiktechnik und Kommunikationsgeräte sowie Reinigungs-, Klima- und Heizungsgeräte. Antragstellende Personen müssen ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und sind mindestens 18 Jahre alt.
Reparaturbetrieb muss registriert sein
Nicht förderfähig ist das Vorhaben, wenn ein funktionierendes Gerät einfach "besser" gemacht werden soll, zum Beispiel durch den Einbau leistungsstärkere Teile. Nicht gefördert werden außerdem Unternehmen und Kommunen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Verbände und andere Gesellschaften. Die finanzielle Unterstützung ist zudem nur möglich, wenn der Reparaturbetrieb vorher seine Teilnahme am Programm bekundet hat und im Förderportal der SAB als Reparaturunternehmen gelistet ist. Der Antrag kann erst nach der Reparatur und deren Bezahlung erfolgen. Eine Kopie der bezahlten Rechnung kann bei der SAB digital hochgeladen werden. Eine Übersicht über förderfähige Geräte und teilnehmende Reparaturbetriebe sowie eine Checkliste zur Antragsberechtigung gibt es online.
erschienen am 13.11.2023