Raub im Grünen Gewölbe: Weitere Tatverdächtige gesucht

Blaulicht Verdacht der Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl

Dresden. 

Im Zusammenhang mit dem Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe in Dresden am 25. November 2019 ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden und die Soko Epaulette gegen vier weitere Tatverdächtige wegen des Verdachts der Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl.

Den vier Beschuldigten wird vorgeworfen, den Raub vorbereitet zu haben, indem sie den Tatort im Historischen Gewölbe am 24. November 2019 zwischen 12.57 Uhr und 13.10 Uhr ausgespäht zu haben und ihre gewonnenen Erkenntnisse weitergegeben zu haben. Der Tatverdacht ergibt sich insbesondere aus den Aufnahmen der Videoüberwachungsanlage im Historischen Grünen Gewölbe. Hier wurden vier Personen festgestellt, die sich im oben genannten Zeitraum als Gruppe durch die Räumlichkeiten bewegt und sich dabei sowohl am Fenster, durch welches die Täter am 25. November in die Museumssammlung als auch an der Vitrine, aus welcher der Schmuck entwendet wurde, aufgehalten haben.

Nach dem Ergebnis der Begutachtung der Videoaufzeichnung handelt es sich bei einer der vier Personen wahrscheinlich um einen Verwandten eines der Hauptbeschuldigten, die am 17. November 2020 festgenommen wurden.

Wer hat Hinweise zu den Tatverdächtigen?

Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden haben die folgenden Fragen: Wer kennt die nachstehend abgebildeten Personen und kann zu deren Identifizierung beitragen? Wer kann Angaben zum Aufenthalt dieser Personen im Historischen Grünen Gewölbe am 24. November 2019 machen? Wer kann Angaben zum derzeitigen Aufenthaltsort der Beschuldigten machen? Hinweise nimmt die Polizeidirektion Dresden unter der Rufnummer 0351 483 2233 entgegen.

Eine Videosequenz zu den vier Tatverdächtigen ist ebenfalls Bestandteil der Öffentlichkeitsfahndung. Diese ist auf der Homepage der Sächsischen Polizei eingestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass gegen die vier Beschuldigten derzeit nur ein Anfangsverdacht der Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl besteht, aber kein dringender Tatverdacht.



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