Region. Am 30. August wurden acht abgelehnte Asylbewerber aus der Zuständigkeit des Freistaates Sachsen zurück nach Tunesien gebracht. Die Sammelrückführung startete vom Flughafen Leipzig-Halle.
Alle Personen sind verurteilte Straftäter
Bei den Rückgeführten handelt es sich um männliche, volljährige tunesische Staatsbürger. Alle Personen sind verurteilte Straftäter. Sie waren zuletzt im Landkreis Zwickau, in Justizvollzugsanstalten und einer Abschiebehafteinrichtung untergebracht.
Zusätzlich wurden neun Ausreisepflichtige aus anderen Bundesländern zurückgeführt
Zusätzlich zu den in der Zuständigkeit des Freistaates Sachsen stehenden genannten Personen wurden neun Ausreisepflichtige aus der Zuständigkeit der Bundesländer Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg sowie aus der Zuständigkeit der Bundespolizei zurückgeführt.
erschienen am 31.08.2023