Im Zuge der Corona-Pandemie und der Schließung von Schulen und Kindergärten, durften bisher nur Eltern bestimmter Berufsgruppen ihr Kinder notbetreuen lassen. Dies soll sich nun ändern: Ab dem 25. Mai haben alle Eltern, die arbeiten gehen und ihr Kind nicht anderweitig betreuen lassen können, Anspruch auf eine Notbetreuung. Eine spezielle Berufsgruppenzugehörigkeit ist nicht mehr erforderlich. Deshalb ist auch die Arbeitsbescheinigung als Nachweis in der Kita oder Schule nicht mehr notwendig. Ausreichend ist nunmehr eine selbst verfasste schriftliche Erklärung gegenüber der Schule oder Kita, dass eine Betreuung des Kindes berufsbedingt nicht möglich ist. Bereits vorliegende Nachweise behalten ihre Gültigkeit.
Notbetreuung in Grundschulen und Kindertageseinrichtungen finden in den Landkreisen statt, wo der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen noch nicht unter 165 lag. Aktuell betrifft dies den Erzgebirgskreis und Mittelsachsen. Außerdem wird Notbetreuung in den Grundschulen, wo Wechselbetrieb stattfindet, angeboten.