Neue Quarantäne-Verordnung in Sachsen

Corona Was hat sich geändert?

Sachsen. 

Sachsen. Der Freistaat ändert seine Quarantäne-Verordnung ab dem 17. März und orientiert sich dabei an den Regelungen in Bayern und der neuen Musterquarantäne-Verordnung des Bundes. Damit werden die Möglichkeiten zur quarantänefreien Einreise aus einem Virus-Variantengebiet, beispielsweise Tschechien, erweitert. Bedingung dafür ist die Vorlage eines täglichen negativen Corona-Tests bei jeder Einreise.

 

"Einreise"-Tests

Künftig können alle Beschäftigte aus Tschechien ohne Pflicht zur Quarantäne nach Sachsen einreisen, die für die Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe unabdingbar sind. Als Nachweis dafür dient eine Bescheinigung der zuständigen kommunalen Behörde.

Ab sofort dürfen ebenfalls Lehrkräfte an Schulen und pädagogische Fachkräfte in Kitas und ab dem 20. März auch Schüler und Kita-Kinder einschließlich Begleitpersonen ohne Quarantäne einreisen. Kita-Kinder sind dabei von der täglichen Testpflicht ausgenommen. Zur Einreise ohne Quarantänepflicht berechtigt sind nun auch Verwandte ersten Grades, Ehepartner oder Lebensgefährten sowie Personen zur Ausübung eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts. Bedingung ist auch in diesen Fällen ein täglicher negativer Corona-Test.

 

Darüber hinaus müssen sich Grenzpendler und -gänger aus Hochinzidenzgebieten künftig statt einmal zweimal wöchentlich auf das Coronavirus testen lassen, um ohne Quarantänepflicht einreisen zu können. Die Verpflichtung nach Bundesrecht zur Vorlage eines Negativtests bei Einreise bleibt unberührt. Ein solcher aktueller "Einreise"-Test erfüllt die Testpflicht nach der Quarantäne-Verordnung.

 

 



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