Sachsen. Der Bund will angesichts der Corona-Infektionszahlen in allen Lebensbereichen härter durchgreifen. Doch Sachsen geht - wieder einmal - einen ganz eigenen Weg. Der Freistaat will als erstes Bundesland seine Schulen und Kitas nach Ostern inzidenzunabhängig öffnen, wie das Kultusministerium diese Woche mitteilte. Allerdings seien damit verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen verbunden. Das sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung vor. Kultusminister Christian Piwarz warb um Verständnis für die Maßnahmen: "Trotz steigender Infektionszahlen wollen wir den Kindern und Jugendlichen den Kita- und Schulbesuch ermöglichen. Unserer aller Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass Schule und Kita möglichst sichere Ort bleiben", so der Kultusminister.
Die Maßnahmen im Überblick:
Schulbesuch an Testungen gebunden
Bisher mussten Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen nur einmal pro Woche eine ärztliche Bescheinigung oder ein negatives Testergebnis vorweisen können. Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung wird die Testpflicht für Schüler auf zwei Mal wöchentlich und auch auf die Grundschüler ausgedehnt. Die Regelung für das Schulpersonal bleibt wie bisher bei zwei Mal pro Woche.
Über diesen Link gibt es Antworten auf wichtige Fragen zu den Selbsttests:
https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/03/11/faq-tests/
Maskenpflicht auch im Unterricht
Ab Klassenstufe 5 müssen Schülerinnen und Schüler fortan eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske auch im Unterricht tragen. Weiterhin gilt: Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, sonstiges Personal und Eltern müssen auf dem Gelände der Schule und im Schulgebäude eine der genannten Masken tragen. Die Maskenpflicht gilt nicht auf dem Außengelände der Schulen, wenn ein ausreichender Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
Schulbesuchspflicht wird aufgehoben
Konnten bislang lediglich Primarschüler von der Präsenzbeschulung abgemeldet werden, ist dies nun für alle Schülerinnen und Schüler möglich. Die Kinder oder Jugendlichen können dann die Lernzeit zuhause verbringen und werden mit Lernaufgaben versorgt. Mit einer vollumfänglichen Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte, wie im Präsenzunterricht, könne allerdings nicht gerechnet werden.
Kita-Zutritt nur mit negativem Testergebnis
Kindertageseinrichtungen können ab sofort nur von Personen betreten werden, wenn sie durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus nachweisen können, dass keine Infektion besteht. Davon ausgenommen sind neben den in Krippen und Kindergärten betreuten Kindern nur die sie begleitenden Personen zum Bringen und Abholen auf dem Außengelände. Wer seine Kinder jedoch ins Kita-Gebäude hineinbegleiten möchte, muss einen der genannten Nachweise vorlegen. Dieser darf nicht älter als drei Tage sein. Andernfalls darf die Kindertageseinrichtung nicht betreten werden. Das Zutrittsverbot gilt ab dem Moment, wenn ausreichend Selbsttestkits für die pädagogischen Fachkräfte in der Kita vorliegen. Die Kindertageseinrichtungen weisen hierauf im Eingangsbereich des Geländes hin.
erschienen am 31.03.2021