Weißwasser. Ein mutmaßlicher Feuerteufel von Weißwasser ist am Donnerstag, den 26. September, ins Gefängnis eingezogen.

Was war passiert?

In den vergangenen Tagen ist es in Weißwasser mehrfach zu Bränden gekommen. Am 16. September meldeten Bürger Rauch aus dem Keller eines leerstehenden Hauses an der Krumme Straße. Offenbar hatte jemand Tapetenreste in einem alten Ofen angezündet. Hierzu dauern die Ermittlungen noch an. Am 22. September standen auf dem Gelände eines Baumarktes an der Hermannsdorfer Straße in Weißwasser ein Holzunterstand und eine Sitzgarnitur in Flammen. Auch 19 Europaletten mit Gartenprodukten brannten. Es entstand ein Schaden von zirka 10.000 Euro.

Feuerwehr verhinderte Übergreifen auf weitere Gebäude

Ein drittes Feuer loderte am 23. September wiederum an der Krumme Straße. Hier entflammte der Tatverdächtige Zeitungspapier im Erdgeschoss eines leerstehenden Hauses. Rund 500 Euro Schaden schlugen zu Buche. Im Falle eines Vollbrandes hätten mehr als 250.000 Euro Schaden entstehen können. Zudem hätte sich das Feuer auf das Nachbargebäude ausweiten können. In allen Fällen schritt die Feuerwehr jedoch schnell ein und verhinderte ein Übergreifen der Brände auf angrenzende Gebäude. Polizisten sicherten Spuren.

Ermittlungen und U-Haft

Der Kriminaldienst des Polizeireviers Weißwasser nahm sich der Fälle an und leitete mehrere Ermittlungsverfahren ein. Aufgrund von Videomaterial fiel der Verdacht der Kriminalisten für die Brände am 22. und 23. September auf einen 43-jährigen Deutschen. Ob er auch für den Fall am 16. September verantwortlich war, ist noch offen. Ein Richter ordnete auf Antrag der Staatsanwaltschaft am vergangenen Donnerstag, den 26. September, die Untersuchungshaft für den Beschuldigten an. Eine Streife brachte ihn in eine Justizvollzugsanstalt.

Überwachungskameras

Während der Ermittlungen kamen bei den Hinweisgebern Bedenken auf, ob Privatpersonen oder Firmen mit ihren Überwachungskameras den öffentlichen Raum filmen dürfen. Die Staatsanwaltschaft stellte klar: Ja, das ist erlaubt, nur der Staat darf das nicht. Abgesehen davon ist es jedem gestattet sein Grundstück und auch den öffentlichen Bereich davor per Kamera zu überwachen, denn dort könnten Straftaten, wie beispielsweise ein Einbruch, vorbereitet werden. Eine Veröffentlichung des Videomaterials ist nicht erlaubt. Als Beweismittel im Strafverfahren sind die Aufnahmen jedoch zulässig.