Unternehmer wurden nun von der Investitionsbank Berlin (IBB) aufgefordert, Teile ihrer gezahlten Sonderhilfen zurückzuzahlen. Das betrifft kleine und mittelgroße Unternehmen sowie Soloselbstständige, die zu viel gezahlte Hilfen erhalten haben.
Gilt nur für Anteil, der zu viel ausgezahlt wurde
Das bedeutet konkret, dass nur der Teil der Hilfen, der von Bund und Ländern zu viel an die Unternehmen ausgezahlt wurde, nun zurückgefordert wird. Haben die Betriebe ein unerwartet besseres Ergebnis erzielt als in ihrer Antragsstellung im letzten Jahr angegeben, müssen sie nun zahlen.
Das Bundeswirtschaftsministerium teilte mit, dass bereits rund 801 Millionen Euro an Soforthilfen von 113.142 Betrieben bereits zurückgezahlt wurde. Der Bund hatte Hilfen in Höhe von 13,7 Millarden Euro ausgezahlt.
Unmut trotzdem groß
Das Unverständnis ist unter den Unternehmern trotzdem groß, wenn noch während des zweiten Lockdowns Forderungen aus dem ersten zurückgezahlt werden müssen. "Wir sind einfach maßlos enttäuscht, wie mit den Menschen derzeit umgegangen wird", sagt eine Tankstellenbetreiberin aus Usedom gegenüber dem "NDR". Wegen der fehlenden Touristen mache man aktuell 50 Prozent weniger Umsatz. Und man wisse ja nicht, wie es weitergeht.
Das liegt auch an der Verwirrung über den Abrechnungszeitraum. So wurde bei ersten Beantragung im letzten Jahr angenommen, dass es sich um März bis Mai handele, da in dieser Zeit der Lockdown begann, sagt eine Pensionsbesitzerin aus Wolgast.
Im aktuellen Brief des Landesförderinstituts über die Rückzahlungen fordert man nun von ihr, die Hilfen zurückzuzahlen, da im Zeitraum von April bis Juni ein leichtes "Plus" erzielt wurde. Da die Hilfen erst im April gestellt worden konnten, sei der März nicht mit einzubeziehen, besonders auch, weil in den Förderungsbedingung klar von drei Monaten ab Antragsstellung die Rede gewesen sei, heißt es vom Bundesfinanzministerium auf Nachfrage des "NDR".
erschienen am 29.04.2021