Die Jungbaumpflege bei Obstgehölzen zum Erhalt von Streuobstwiesen, eine erweiterte biotop- und artenangepasste Pflege sowie die ausdrückliche Aufnahme von Alleen sind wesentliche neue Bestandteile der überarbeiteten sächsischen Förderrichtlinie "Natürliches Erbe". Zudem sollen künftig Vorhaben mit besonderer Bedeutung und Vorbildwirkung gefördert werden. Mit der erweiterten Förderung verbessert Sachsen auch die finanzielle Ausstattung des Programms. So stehen in diesem Jahr 3,75 Millionen Euro aus Landesmitteln zusätzlich zur Verfügung. Über einen entsprechenden Kabinettsbeschluss informierte Sachsens Umweltminister Wolfram Günther am Montag (21.2).
Schutz von Lebensräumen und Artenvielfalt im Fokus
Günther: "Wir werden mehr Geld bereitstellen und Naturschutzmaßnahmen in der Fläche breiter und zugleich gezielter fördern. Und wir setzen den Koalitionsvertrag um, ein Landesförderprogramm Naturschutz zu etablieren. Denn der Schutz von Lebensräumen und Artenvielfalt ist neben dem Klimaschutz die große Aufgabe der Zeit. Dazu gehört künftig auch der Erhalt von Streuobstwiesen oder die Pflege von Lebensräumen des Offenlandes. Zudem nehmen wir die Anlage von Alleen ausdrücklich in die Förderung auf und untersetzen das mit Geld. Alle drei Punkte sind wichtige Bestandteile, damit unsere Kulturlandschaft in ihrer Vielfalt erhalten bleibt und möglichst vielen Arten Lebensraum bietet." Ziel des neuen Förderschwerpunkts G ("Biotop- und artenangepasste Pflege") ist insbesondere, zusätzlich auch die Pflege von Offenlandbiotopen sowie Habitate von Arten zu fördern, die ganz besondere Ansprüche an die Pflege haben. Ziel des neuen Förderschwerpunkts H ("Jungbaumpflege für Obstgehölze") sind Maßnahmen, um junge Obstgehölze zu etablieren und damit die biologische Vielfalt von Streuobstwiesen zu erhalten. Des Weiteren wurde die Anlage beziehungsweise Wiederherstellung von Alleen als Teil der Anlage und Sanierung von Landschaftsstrukturelementen aufgenommen.
Darüber hinaus werden über diese Richtlinie die bisherigen Vorhaben und Ausgaben weiterhin unterstützt. Hierzu gehört beispielsweise die Förderung von Technik und Ausstattung, Naturschutzfachplanungen, Studien zur Dokumentation von Artvorkommen, Qualifizierungsmaßnahmen oder Öffentlichkeitsarbeit. Insgesamt stehen für die Förderung jährlich rund 19 Millionen Euro zur Verfügung. Finanziert wird die Förderung zum Teil aus EU-Mitteln (ELER-Förderung), zum Teil aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes ("GAK-Mittel") und aus Landesmitteln. Somit wird das Programm mitfinanziert durch Mittel des Freistaates Sachsen auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.