Am heutigen Dienstag haben Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Detlef Scheele, Vorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, neue Kurzarbeiter-Zahlen vorgestellt. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik wurden so viele Anträge auf Kurzarbeit gestellt wie derzeit. Dies zeigt die Dimension, mit der die Corona-Pandemie Wirtschaft und Arbeitsmarkt - auch im Freistaat Sachsen - erfasst hat.
"Nahezu einzigartiges Instrument zur Krisenbewältigung"
Sachsens Arbeitsminister Martin Dulig: "Die Kurzarbeiterregelung in Deutschland ist ein erprobtes und nahezu einzigartiges Instrument zur Krisenbewältigung. Aktuell schützt die Kurzarbeit tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor drohenden Entlassungen. Unternehmen können mit Kurzarbeit die Corona-Krise überbrücken und mit den eingearbeiteten Belegschaften in die Aufschwungphase starten." Arbeitnehmer sind mit dem Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 Prozent (bzw. 67 Prozent bei Betroffenen mit Kindern) des Nettoentgelts abgesichert.
Dennoch haben vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen derzeit existenzielle Sorgen. Martin Dulig: "Aber auch sie sind geschützt durch die Grundsicherung. Niemand sollte zögern jetzt diese Unterstützung bei der Bundesagentur zu beantragen - es ist ein Bürgerrecht. Die üblichen Prüfungen von Einkommen und Vermögen werden ausgesetzt. Niemand muss sich daher um seine Wohnung oder sein Erspartes sorgen, wenn er einen Antrag stellt."
Allerdings erwartet der sächsische Arbeitsminister, dass der Bund noch einmal die Kurzarbeiterregelung anpackt und für die Dauer der Corona-Krise für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen das Kurzarbeitergeld aufstockt. "Das sind wir denjenigen schuldig, die gearbeitet und Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt haben. Dadurch werden auch die Jobcenter entlastet, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Hochdruck arbeiten und helfen."
Der Schutzschirm umfasst auch Ausbildungsplätze: Auszubildende haben nach sechs Wochen grundsätzlich einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Allerdings sollte im Betrieb alles Zumutbare versucht werden, um die Ausbildung fortzusetzen. Ist dennoch die Kurzarbeit für Auszubildende unvermeidbar, hat der Auszubildende zunächst für die Dauer von sechs Wochen Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung. Im Anschluss daran kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. "Wir prüfen gerade, wie wir Unternehmen in Not in den ersten sechs Wochen unterstützen können. Dieses Thema wird auch im Bund diskutiert", so Arbeitsminister Dulig.
Soloselbstständige, kleine Unternehmen und Freiberufler haben die Möglichkeit, über die SAB Hilfen zu beziehen. Seit vergangener Woche Montag gibt es das Programm »Sachsen hilft sofort«. Bis heute, 9 Uhr, wurden dafür bereits 9.728 Anträge gestellt (vollständige und unvollständige). Die Sächsische Aufbaubank hat davon bereits 2.746 davon bewilligt (Montag: 1.748).
Serverprobleme bei der Website der Aufbaubank
Das Zuschussprogramm des Bundes, welches gestern an den Start ging, wurde in den ersten 24 Stunden bereit 6.098 Mal beantragt.
Aufgrund der sehr hohen Zugriffszahlen auf die Webseite der Aufbaubank kam es zu Serverproblemen, so wie im gesamten Bundesgebiet bei den ausreichenden Institutionen. Die SAB bittet noch einmal um Verständnis. Nach deutlicher Erweiterung der IT Kapazitäten in der Nacht und am Vormittag können nun über das elektronische Portal der SAB etwa 24.000 Anträge täglich angenommen werden. Zusätzlich werden auch Antragsformulare im PDF-Format für den Postversand an die SAB auf der Website der SAB eingestellt. Noch bis zum 31. Mai 2020 können bei der Aufbaubank Anträge auf Soforthilfe-Zuschuss gestellt werden. Antragssteller müssen keine Sorge haben, dass bei einer späteren Antragsstellung keine Hilfsgelder mehr zur Verfügung stehen - der Bund stellt 50 Milliarden Euro für dieses Programm zur Verfügung.
»Der gemeinsame Schutzschirm von Bund und Ländern steht. An einigen Stellen müssen wir noch ergänzen und nachbessern. Aber schon jetzt ist klar: wir schützen nicht nur Banken, sondern in der jetzigen Krise vor allem unsere Arbeitnehmer und Unternehmen«, so Martin Dulig.
erschienen am 31.03.2020