Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Dresden gegen einen 46-jährigen Syrer wegen versuchten Totschlags in zwei Fällen und gefährlicher Körperverletzung erhoben.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 15. November 2020 gegen 22.30 Uhr mit zwei Macheten bewaffnet im Laufschritt durch die Bahnhofshalle des Dresdner Hauptbahnhofs zum Ausgang Wiener Platz auf zwei Syrer (33 und 37 Jahre) mit dem Ziel zugestürmt zu sein, den 33-jährigen zu töten. Der 33-jährige Geschädigte konnte zunächst fliehen, nachdem der Beschuldigte ihn zunächst verfehlt hatte. Anschließend soll der Beschuldigte mit Tötungsvorsatz über einen Zeitraum von fünf Minuten mit zwei Macheten mehrfach auf den 37-jährigen Geschädigten eingeschlagen haben, um ihn mit mindestens zwei Schlägen am Kopf, mit einem Schlag am Hals und mit mehreren kräftigen Schlägen am Oberkörper zu treffen. Der 37-jährige Geschädigte konnte einige der Schläge abwehren und einigen Schlägen ausweichen. Er erlitt nur leichte Verletzungen. Beiden Geschädigten gelang es gegen 22.40 Uhr gemeinsam, den Beschuldigten zu überwältigen. Bei dem dabei erfolgten Handgemenge verletzte sich der Beschuldigte an seinen Macheten und musste mehrere Tage stationär behandelt werden.
Der Beschuldigte wurde noch am 15. November 2020 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 16. November 2020 einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
erschienen am 09.04.2021