Sachsen.
Sachsen. Wie der MDR heute berichtet, müssen Arbeitnehmer, die sich in den vergangenen Monaten 2020 in Kurzarbeit befanden, mit Steuernachforderungen rechnen. Die Bundesregierung erklärte, dass sie für das Steuerjahr 2020 mit Einnahmen in Höhe von etwa 1,6 Milliarden Euro rechne. Dies soll durch den sogenannten "Progressionsvorbehalt" geschehen. Die Linken-Abgeordnete Zimmermann erklärte, dass Kurzarbeitende mit Nachforderungen in Höhe von mehreren hundert Euro pro Person rechnen müssen. "Durch die Leistung steigt der Steuersatz für den Rest des zu versteuernden Jahreseinkommens. Im April 2020 waren bei der Bundesagentur für Arbeit rund sechs Millionen Menschen in Kurzarbeit gemeldet", schreibt der MDR auf seiner Facebookseite.
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