Sachsen. Geschlechtergerechte Sprache löst in Deutschland immer wieder hitzige Diskussionen aus. Sternchen, Doppelpunkte, Unterstrich oder neutrale Formen? Das Kultusministerium für Schulen und Schulaufsichtsbehörden in Sachsen entschied deshalb 2021 in einem Schreiben an die Schulen, dass in einem offiziellen Schreiben, in Briefe an Eltern und in Unterrichtsmaterialien das amtliche Regelwerk gilt und Sonderzeichen für eine geschlechtsneutrale Sprache nicht verwendet werden dürfen. Nun hat das Ministerium mit einem neuen Erlass das Verbot verschärft.
Geschriebene Sprache soll barrierefrei sein
Neben dem bereits bestehenden Genderverbot in Schulen wird dies nun auf die schriftliche Kommunikation für die Verwaltung, das Schulamt und für Vereine, Stiftungen und Verbände, mit denen das Kultusministerium gemeinsam nach außen auftritt, ausgeweitet. Es soll zukünftig eine Genderklausel unterschrieben werden, wenn Vereine, Verbände oder Organisationen im Auftrag vom Kultusministerium oder Landesamt für Schule und Bildung mit Schulen zusammenarbeiten. Das sächsische Kultusministerium richtet sich bei dem Erlass nach dem Regelwerk des Rates für deutsche Rechtschreibung: Die geschriebene Sprache soll barrierefrei sein und Rücksicht nehmen auf die, denen es schwerfällt, auch nur einfache Texte zu lesen oder zu schreiben, sowie auf die, die Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache erlernen. In dem offiziellen Schreiben hieß es darum: "Die Verwendung von Sonderzeichen (...) erfüllt weder die Kriterien für eine gendergerechte Schreibung noch entspricht sie den aktuellen Festlegungen des Amtlichen Regelwerks, welches die Grundlage für die deutsche Rechtschreibung bildet und somit auch für die Schulen gilt" Deshalb wird explizit gewünscht, das Gendern zum Beispiel in Diktaten als Rechtschreibfehler gewertet wird. Ziel des Verbots sei eine "für alle verständliche Sprache". Es wird die Empfehlung abgeben, dass man auf Paar- oder geschlechtsneutrale Formen zurückgreifen soll. Auf die gesprochene Sprache wirkt sich das Verbot nicht. Sprachpausen zur gendergerechten Ansprache sind weiterhin machbar.
Positive und Negative Reaktionen auf das Verbot
Vom sächsischen Landtag kommt Kritik an der Ausweitung des Verbots. "Niemandem sollte es vorgeschrieben werden, geschlechtergerechte Sprache zu verwenden oder das zu unterlassen", sagte in einer Mitteilung die Bildungspolitikerin der Linken im Landtag, Luise Neuhaus-Wartenberg. Auch die SPD-Bildungspolitikerin Sabine Friedel äußerte sich negativ: "Ich weiß gar nicht, was schlimmer ist - übertriebenes Gendern oder der übertriebene Kampf dagegen." Auch der Landesschülerrat übt Kritik an dem Erlass und dem Verbot an Schulen. Es ist "Falsch und unnötig". Die Vorstandsvorsitzende Lilly Härtig betont, dass Sprache sowie auch die Schrift immer im ständigen Wandel ist. "Wenn Alle, die diesen Text lesen, einverstanden sind, beziehungsweise in der Lage sind, diesen Text zu verstehen, sollte es angemessen sein. Weiterhin ist ja auch keiner gezwungen, diese Form an Schreibweise zu übernehmen." Für die Vereine, die mit dem Ministerium zusammenarbeiten, löst der Erlass Handlungszwang aus. Denn vom Kultusministerium heißt es: der Erlass betreffe alle Verträge, die von nun angeschlossen würden. Bestehende Projektkooperationen würden im Einzelfall geprüft. Jedoch können bereits produzierte Broschüren, Flyer oder andere Druckerzeugnisse noch verwendet werden. Zudem können die Vereine die sprachliche Gestaltung selbst entscheiden, wenn nach außen hin nicht gemeinsam unter dem Logo des Kultusministeriums aufgetreten wird. Sachsens Lehrerverband kann dem Ganzen auch etwas Positives abgewinnen. "Letztendlich regelt jetzt dieser Erlass im Grunde genommen das ganze Umfeld und die Lehrkraft weiß jetzt, beziehungsweise auch die Eltern, die Schüler, wissen exakt Bescheid, wo es lang läuft." sagt Michael Jung, Vorstand des Sächsischen Lehrerverbands. Es schafft Klarheit beim Thema Gendern.
erschienen am 14.07.2023